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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Es hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden musste. Die Grundsteuer wird in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiter erhoben. Ab dem 1. Januar 2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.

Die gültigen Hebesätze für das Jahr 2025 wurden durch die Gemeindevertretung am 19.11.2024 beschlossen und im Amtsblatt am 29.11.2024 veröffentlicht.

Die ab 2025 zu zahlenden Abgaben ergeben sich erst aus dem für das Jahr 2025 gültigen Grundbesitzabgabenbescheid.

Wir bitten deshalb, den Grundbesitzabgabenbescheid für das Jahr 2025 abzuwarten und vorab keine Zahlungen auf die Fälligkeiten für das Jahr 2025 zu leisten. Überzahlungen für das Jahr 2024 werden zurückerstattet.

Mit dem Versand der Grundsteuerbescheide ist in der Kalenderwoche 5/2025 zu rechnen.