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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 51/2023
Amtlicher Teil
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Das Ordnungsamt informiert

In Anbetracht der aktuellen Witterungsverhältnisse möchten wir Sie darauf hinweisen, Ihre Verantwortung gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Reichelsheim, § 2 Absatz 2 c, vom 01.03.2000, zu beachten. Insbesondere in der kalten Jahreszeit ist es wichtig, alle Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle von Schmutz und Unkraut zu befreien.

Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht abgeleitetes Oberflächenwasser bei niedrigen Temperaturen auf den Verkehrsflächen gefrieren kann. Dies stellt eine potenzielle Gefahr für Fußgänger und den Straßenverkehr dar. Ihre Unterstützung bei der Reinigung trägt dazu bei, mögliche Risiken zu minimieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.