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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Mit dem Beginn der winterlichen Jahreszeit muss stets mit Schneefällen und Glatteis gerechnet werden. Dann rücken die Räumfahrzeuge aus, um die Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Damit dies schnell und reibungslos funktionieren kann, müssen alle Fahrzeugbesitzer beim Parken besonders in engen Straßen darauf achten, dass die Streu- und Räumfahrzeuge vorbeikommen können. In diesem Zusammenhang bittet auch die Straßenmeisterei Bad König, die für den Winterdienst auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zuständig ist, um Beachtung, da dort noch größere Fahrzeuge im Einsatz sind.

Trotz größter Anstrengungen ist es bei starken Schneefällen oder plötzlichem Glatteis nicht möglich, alle Straßen gleichzeitig zu räumen. Sie können aber sicher sein, dass die Mitarbeiter der Winterdienste mit vollem Einsatz ihrer Arbeit nachgehen und damit zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen.

Wir möchten außerdem auf die Verpflichtung der Anlieger zur Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf den Gehwegen vor den Grundstücken, Überwegen, Zugängen zur Fahrbahn sowie zum Grundstückseingang hinweisen. Die Schneeräumpflicht besteht in der Zeit von 7:00 – 20:00 Uhr und ist bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.

Der vom Schneepflug beiseitegeschobene Schnee sollte nicht wieder zurück auf die Straße geräumt werden.

Die Bevölkerung wird gebeten, die Verwendung von Streusalz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, um dadurch eine hohe Salzkonzentration im Boden zu vermeiden. Aus diesen Gründen wird auch die Gemeinde die Verwendung von Streusalz auf ein Mindestmaß beschränken und nur an gefährlichen Stellen, Hängen und Gefällstrecken streuen.

Allen Einwohnern, die auch schon in der Vergangenheit bei extremen Witterungsverhältnissen zur Selbsthilfe gegriffen haben, statt telefonisch Beschwerden beim Gemeindebauamt vorzubringen, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.