Die bei der Wahl des Ortsbeirats Ober-Ostern am 14.3.2021 gewählte Bewerberin des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Frau Julia Rummel, Die Alme 8, hat ihr Mandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Sie ist mit meiner Feststellung vom 31.1.2024 aus dem Ortsbeirat Ober-Ostern ausgeschieden. Aufgrund des Ergebnisses des Wahlvorschlags der SPD für die Ortsbeiratswahl Ober-Ostern stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) die nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen, Frau Ingrid Rummel, wohnhaft Die Alme 8, als Nachrückerin fest.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Ober-Ostern binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), Bismarckstr. 43, 64385 Reichelsheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 5 Wahlberechtigte unterstützen.
Reichelsheim, 9.2.2024
W o l f
Gemeindewahlleiter