Die Gemeinde Reichelsheim informiert über die Neustrukturierung und die Aufgaben des Ortsgerichts Reichelsheim. Seit dem 28. Januar 2026 fungiert das Ortsgericht Reichelsheim als ein gemeinsamer Ortsbezirk für das gesamte Gemeindegebiet. Die bisherigen Ortsgerichte I, II und III wurden zu diesem Zeitpunkt zu einer zentralen Einheit zusammengelegt.
Das Ortsgericht Reichelsheim ist eine Hilfsbehörde der Justiz und widmet sich im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie des Schätzungswesens vielfältigen Aufgaben. Es dient als lokale Anlaufstelle für verschiedene rechtliche Angelegenheiten, die oft den ersten Schritt in wichtigen Lebensbereichen darstellen.
Zu den Hauptaufgaben des Ortsgerichts zählen:
Das Ortsgericht Reichelsheim setzt sich aus zehn ehrenamtlich tätigen Mitgliedern zusammen: dem Ortsgerichtsvorsteher, dessen erstem und zweitem Stellvertreter sowie sieben Ortsgerichtsschöffinnen oder Ortsgerichtsschöffen. Die ehrenamtlichen Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde und nach Abstimmung in der Gemeindevertretung vom Direktor des Amtsgerichts zu Ehrenbeamten ernannt. Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit werden Personen ausgewählt, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind.
Das Ortsgericht Reichelsheim hat feste Sprechzeiten, um eine effiziente Bearbeitung der Anliegen zu gewährleisten. Es wird dringend gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Kontakt und Sprechzeiten des Ortsgerichts Reichelsheim:
Sprechzeit: Grundsätzlich donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr
Geschäftsräume und Adresse: Rathaus, Zimmer 4, Bismarckstraße 43, 64385 Reichelsheim