Nach der für die Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) geltenden Hundesteuersatzung werden alle Hundehalterinnen und Hundehalter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald), die bisher ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind, aufgefordert, ihre Hunde anzumelden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir auch erneut darauf hin, dass neben den Hundean- und -abmeldungen auch der Wechsel in der Hundehaltung (zum Beispiel ein Hund verstirbt und ein neuer Hund wird angeschafft) bei der Gemeindeverwaltung, Bismarckstraße 43, Zimmer 12, 64385 Reichelsheim, anzuzeigen ist. Für die Registrierung sind ferner Geburtsdatum bzw. Geburtsjahr, Hunderasse, Farbe und Geschlecht mitzuteilen. Ab- und Anmeldeformulare finden Sie auch auf www.reichelsheim.de/rathaus-politik/digitales-rathaus/formulare-zum-download/