Zu Beginn des Jahres 2023 wurden den Hundesteuerjahresbescheiden die ab dem 01.01.2023 für die Gemeinde Reichelsheim (Odenwald) gültigen Hundesteuermarken (Birnenform in der Farbe hellgrün) beigefügt und den Hundehaltern zugestellt. Nach § 4 Abs. 2 der für die Gemeinde Reichelsheim gültigen Hundesteuersatzung haben die Hundehalter ihre Hunde mit der gültigen Hundesteuermarke an sichtbarer Stelle zu versehen. Es kommt im Laufe eines Jahres häufig vor, dass Hunde von zu Hause oder beim unangeleinten Spaziergang weglaufen und dann in anderen Straßen, anderen Ortsteilen und sogar in Nachbarkommunen aufgefunden werden. Das Tragen der Hundesteuermarke mit der eingravierten Nummer erleichtert in diesen Fällen die schnelle Feststellung des Hundehalters. Beim Auffinden von Hunden ohne Hundesteuermarke wird die Suche nach dem Hundehalter erschwert, was zur Folge hat, dass dieser nicht kurzfristig oder gar nicht ermittelt werden kann und der Hund letztendlich im Tierheim abgegeben wird. Deshalb erspart das Tragen der Hundesteuermarke viel Zeit und Ärger für die beteiligten Personen und Behörden.