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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Gemeindekasse Reichelsheim (Odenwald) macht darauf aufmerksam, dass am 15.2.2025 Zahlungen für folgende Steuern fällig geworden sind:

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Grundbesitzabgaben 1. Quartal 2025 (Grundsteuer, Wassergeld, Abwasser, Niederschlagswasser, Müllabfuhrgebühr)

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Gewerbesteuer Vorauszahlung 1. Quartal 2025

Die Abgabenpflichtigen, welche mit der Entrichtung der vorgenannten Steuern im Rückstand sind, werden hierdurch gem. § 19 (5) VwVG öffentlich gemahnt, die Rückstände unverzüglich an die Gemeindekasse Reichelsheim (Odenwald) zu entrichten.

Bitte geben Sie unbedingt das korrekte Kassenzeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die gesetzlich festgelegten Säumniszuschläge, in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages, kraft Gesetzes bereits mit Ablauf des Fälligkeitstages (§ 240 AO i. V. § 4 KAG) entstehen und Ihrem Kassenzeichen automatisch mit heutigem Datum belastet werden.

Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung wiederholt, ist diese gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.

Damit Zahlungstermine zukünftig nicht mehr versäumt werden, empfehlen wir, nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahren.

Entsprechende Vordrucke finden Sie auf unserer Homepage www.reichelsheim.de oder direkt auf der Gemeindekasse.

Sollten Sie Fragen zu den Fälligkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne während der Bürozeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr und Donnerstag 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) telefonisch zur Verfügung:

Gemeindekasse Reichelsheim, Tel.: 06164 508-61, 06164 508-46 oder 06164 508-18.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)

-Gemeindekasse-