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Reichelsheim aktuell - Amtsblatt der Gemeinde Reichelsheim(Odenwald)
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Die Gemeinde Reichelsheim weist darauf hin, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten ist, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Diese Regelung dient dem Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen während ihrer Fortpflanzungs- und Entwicklungsphasen.

Zulässig sind in diesem Zeitraum lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses, zum Freihalten der Verkehrswege oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen. Diese Maßnahmen sollten jedoch so durchgeführt werden, dass die Lebensräume von Tieren und Pflanzen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.

Die Gemeinde Reichelsheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die genannten Regelungen zu beachten und bei der Pflege ihrer Gärten und Grünflächen darauf Rücksicht zu nehmen. Achten Sie bitte darauf, dass auch das Entfernen von Nistmaterial geschützter Vogelarten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.