Markt Neuburg a.d.Kammel
Flurneuordnung Münsterhausen IV
Markt Münsterhausen, Landkreis Günzburg
Bekanntmachung
Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hat die Beteiligten zum 15.02.2023 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben vom 20.12.2022 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Verwaltung des Marktes Neuburg a.d.Kammel, Bergstr. 2, 86476 Neuburg a.d.Kammel, vom 31.01.2023 mit 14.02.2023 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden
(https://www.ale-schwaben.bayern.de/304951/).