Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zunächst wünsche ich Ihnen auf diesem Weg nochmals alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen für das Jahr 2025.
Zum Ende des letzten Jahres hat unser Dienstleister, die „Anstalt für kommunale Datenverarbeitung Bayern“ die neuen Grundsteuerbescheide an alle Haus- und Grundstücksbesitzer versandt.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne nochmals über einige wichtige Punkte hierzu informieren.
Die Grundsteuerreform ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Die neuen Berechnungsgrundlagen sind die Äquivalenzbeträge oder die Grundsteuerwerte.
Die neuen Grundlagen wurden bzw. werden von den Finanzämtern ermittelt.
Für die Grundlagenermittlung wiederum mussten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. In der Folge wurden allen Eigentümern und den Gemeinden die neuen Berechnungsgrundlagen (auch Messbeträge genannt) von den Finanzämtern mitgeteilt.
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel hat nach Vorliegen dieser Werte beschlossen, bis auf Weiteres aufkommensneutral bei der Grundsteuer A und B zu verfahren. Demnach wurden die Hebesätze in unserer Marktgemeinde wie folgt nach unten angepasst.
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) bisher 420 % - neu 270 %
Grundsteuer B (bebaute und unbebaute private und gewerbliche Grundstücke) bisher 380 % - neu 235 %
Die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer berechnet sich wie folgt:
Messbetrag (vom Finanzamt ermittelt) x Hebesatz
Fragen bezüglich des vom Finanzamt ermittelten Messbetrages bitten wir Sie direkt mit dem Finanzamt zu klären. Für Fragen zum Grundsteuerbescheid bzw. zu den Hebesätzen steht Ihnen Frau Petra Bisle von Dienstag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr telefonisch (Tel. 08283/9985-19) oder persönlich zur Verfügung.