2. Satzung zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes
zur Wasserversorgung der Günztalgruppe
vom 17. Juni 2013
Auf Grund der Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
§ 1
Grundgebühr
| § 9a Absatz 2 erhält folgende Fassung: | |
| (2) | Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss |
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| bis 8 cbm/h — 84,00 €/Jahr ab 01.01.2026 |
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| bis 16 cbm/h — 112,00 €/Jahr ab 01.01.2026 |
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| Bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss beträgt die Grundgebühr |
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| bis 5 cbm/h — 84,00 €/Jahr ab 01.01.2026 |
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| bis 10 cbm/h — 112,00 €/Jahr ab 01.01.2026 |
§ 2
Verbrauchsgebühr
§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) | Die Gebühr beträgt 1.31 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers. |
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Wattenweiler, den 08.12.2025
Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe