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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

2. Satzung zur Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes

zur Wasserversorgung der Günztalgruppe

vom 17. Juni 2013

Auf Grund der Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.

§ 1

Grundgebühr

§ 9a Absatz 2 erhält folgende Fassung:

(2)

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung

von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

bis 8 cbm/h  — 84,00 €/Jahr ab 01.01.2026

bis 16 cbm/h  — 112,00 €/Jahr ab 01.01.2026

Bei der Verwendung von Wasserzählern

mit Nenndurchfluss beträgt die Grundgebühr

bis 5 cbm/h  — 84,00 €/Jahr ab 01.01.2026

bis 10 cbm/h  — 112,00 €/Jahr ab 01.01.2026

§ 2

Verbrauchsgebühr

§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

(3)

Die Gebühr beträgt 1.31 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Wattenweiler, den 08.12.2025

Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe

Anton Böller
Verbandsvorsitzender