Der Markt Neuburg an der Kammel erlässt aufgrund der Artikel 1, 2 Abs. 1, 8 Abs. 1Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBI. S. 91) geändert folgende
Satzung:
(1) |
Der Markt Neuburg an der Kammel erhebt für die Benutzung der gemeindlichen Schulturnhalle und/oder des Foyers zum Zwecke des außerschulischen Sports durch Sportvereine und Nutzung durch Dritte (z.B. Vereine/Gruppen mit Sitz außerhalb der Marktgemeinde Neuburg an der Kammel, gewerbliche Nutzer) Benutzungsgebühren nach dieser Satzung. |
(2) |
Die Benutzung der in Absatz 1 genannten öffentlichen Einrichtung im Rahmen der Durchführung von schulischen Veranstaltungen ist gebührenfrei. |
(1) |
Die Benutzung der Schulturnhalle und/oder des Foyers außerhalb der schulischen Nutzung ist beim Markt Neuburg an der Kammel zu beantragen. |
(2) |
Gebührenschuldner ist, wer die Benutzungserlaubnis beantragt. Mehrere Antragsteller haften als Gesamtschuldner. |
(3) |
Die Gebühren werden nach den Stunden, die den jeweiligen Vereinen oder Gruppen als Benutzern in einem separat aufzustellenden Belegungsplan zur Verfügung stehen, berechnet. |
(1) |
Die Gebühr entsteht mit Zuteilung der Belegungszeit. |
(2) |
Die Gebühr wird 14 Tage nach Zustellung des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig |
Abrechnungsbasis ist mindestens eine volle Stunde. Teile einer Stunde werden auf halbe Stunden bzw. auf volle Stunden mathematisch aufgerundet.
(1) |
örtliche Vereine |
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bei Übungsstunden mit überwiegender Zahl von Kindern / Jugend: (bis 18 Jahre) |
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für die gesamte Halle pro Stunde — 5,00 Euro |
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für die Nutzung einer Hallenhälfte pro Stunde — 2,50 Euro |
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bei Übungsstunden mit überwiegender Zahl von Erwachsenen (ab 18 Jahre) |
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für die gesamte Halle pro Stunde — 15,00 Euro |
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für die Nutzung einer Hallenhälfte pro Stunde — 7,50 Euro |
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Die Benutzungsgebühr für den Gymnastikraum wird festgesetzt je Stunde auf — 5,00 Euro |
(2) |
Fremdnutzung |
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Bei einer Fremdnutzung gelten nachstehende Entgelte: |
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für die gesamte Halle pro Stunde — 25,00 Euro |
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für die Nutzung einer Hallenhälfte pro Stunde — 12,50 Euro |
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für die Nutzung des Gymnastikraumes pro Stunde — 12,50 Euro |
(3) |
örtliche Vereine bei Turnierveranstaltungen ohne Eintritt |
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bei sportlichen Veranstaltungen (Punktspiele, Sportfeste etc.) mit überwiegender Zahl von Kindern/Jugendlichen (bis 18 Jahre) |
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für Gymnastikraum und Halle pro Stunde — 10,00 Euro |
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für Inanspruchnahme Foyer pauschal — 50,00 Euro |
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für Sonderreinigung pauschal — 30,00 Euro |
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erforderlicher Mehraufwand wird nach Stunden abgerechnet. |
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bei sportlichen Veranstaltungen (Punktspiele, Sportfeste, etc.) mit Erwachsenen |
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für Gymnastikraum und Halle pro Stunde — 20,00 Euro |
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für Inanspruchnahme Foyer pauschal — 50,00 Euro |
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für Sonderreinigung pauschal — 30,00 Euro |
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erforderlicher Mehraufwand wird nach Stunden abgerechnet. |
(4) |
Nutzung durch Fremdveranstalter |
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durch Jugendliche/Erwachsene |
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für Gymnastikraum und Halle pro Stunde — 40,00 Euro |
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für Inanspruchnahme Foyer pauschal — 100,00 Euro |
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für Sonderreinigung pauschal — 30,00 Euro |
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erforderlicher Mehraufwand wird nach Stunden abgerechnet. |
(5) |
bei sonstiger außerschulischer Nutzung durch Vereine |
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es gelten die gleichen Benutzungsentgeltsätze wie bei (3) Veranstaltungen ohne Eintritt bzw. wie (4) Veranstaltungen mit Eintritt. |
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.