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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Schulturnhalle und des Foyers der Grundschule Neuburg (Krumbacher Straße 36) des Marktes Neuburg an der Kammel (Gebührensatzung)

Der Markt Neuburg an der Kammel erlässt aufgrund der Artikel 1, 2 Abs. 1, 8 Abs. 1Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBI. S. 91) geändert folgende

Satzung:

§1

Gebührenpflicht

(1)

Der Markt Neuburg an der Kammel erhebt für die Benutzung der gemeindlichen Schulturnhalle und/oder des Foyers zum Zwecke des außerschulischen Sports durch Sportvereine und Nutzung durch Dritte (z.B. Vereine/Gruppen mit Sitz außerhalb der Marktgemeinde Neuburg an der Kammel, gewerbliche Nutzer) Benutzungsgebühren nach dieser Satzung.

(2)

Die Benutzung der in Absatz 1 genannten öffentlichen Einrichtung im Rahmen der Durchführung von schulischen Veranstaltungen ist gebührenfrei.

§2

Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1)

Die Benutzung der Schulturnhalle und/oder des Foyers außerhalb der schulischen Nutzung ist beim Markt Neuburg an der Kammel zu beantragen.

(2)

Gebührenschuldner ist, wer die Benutzungserlaubnis beantragt. Mehrere Antragsteller haften als Gesamtschuldner.

(3)

Die Gebühren werden nach den Stunden, die den jeweiligen Vereinen oder Gruppen als Benutzern in einem separat aufzustellenden Belegungsplan zur Verfügung stehen, berechnet.

§3

Entstehen und Fälligkeit der Gebührenschuld

(1)

Die Gebühr entsteht mit Zuteilung der Belegungszeit.

(2)

Die Gebühr wird 14 Tage nach Zustellung des Gebührenbescheids zur Zahlung fällig

§4

Gebührenmaßstab

Abrechnungsbasis ist mindestens eine volle Stunde. Teile einer Stunde werden auf halbe Stunden bzw. auf volle Stunden mathematisch aufgerundet.

(1)

örtliche Vereine

bei Übungsstunden mit überwiegender Zahl von Kindern / Jugend: (bis 18 Jahre)

für die gesamte Halle pro Stunde  —  5,00 Euro

für die Nutzung einer Hallenhälfte pro Stunde  —  2,50 Euro

bei Übungsstunden mit überwiegender Zahl von Erwachsenen (ab 18 Jahre)

für die gesamte Halle pro Stunde  —  15,00 Euro

für die Nutzung einer Hallenhälfte pro Stunde  —  7,50 Euro

Die Benutzungsgebühr für den Gymnastikraum wird festgesetzt je Stunde auf  —  5,00 Euro

(2)

Fremdnutzung

Bei einer Fremdnutzung gelten nachstehende Entgelte:

für die gesamte Halle pro Stunde  —  25,00 Euro

für die Nutzung einer Hallenhälfte pro Stunde  —  12,50 Euro

für die Nutzung des Gymnastikraumes pro Stunde  —  12,50 Euro

(3)

örtliche Vereine bei Turnierveranstaltungen ohne Eintritt

bei sportlichen Veranstaltungen (Punktspiele, Sportfeste etc.) mit überwiegender Zahl von Kindern/Jugendlichen (bis 18 Jahre)

für Gymnastikraum und Halle pro Stunde  —  10,00 Euro

für Inanspruchnahme Foyer pauschal  —  50,00 Euro

für Sonderreinigung pauschal  —  30,00 Euro

erforderlicher Mehraufwand wird nach Stunden abgerechnet.

bei sportlichen Veranstaltungen (Punktspiele, Sportfeste, etc.) mit Erwachsenen

für Gymnastikraum und Halle pro Stunde  —  20,00 Euro

für Inanspruchnahme Foyer pauschal  —  50,00 Euro

für Sonderreinigung pauschal  —  30,00 Euro

erforderlicher Mehraufwand wird nach Stunden abgerechnet.

(4)

Nutzung durch Fremdveranstalter

durch Jugendliche/Erwachsene

für Gymnastikraum und Halle pro Stunde  —  40,00 Euro

für Inanspruchnahme Foyer pauschal  —  100,00 Euro

für Sonderreinigung pauschal  —  30,00 Euro

erforderlicher Mehraufwand wird nach Stunden abgerechnet.

(5)

bei sonstiger außerschulischer Nutzung durch Vereine

es gelten die gleichen Benutzungsentgeltsätze wie bei (3) Veranstaltungen ohne Eintritt bzw. wie (4) Veranstaltungen mit Eintritt.

§5

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2023 in Kraft.