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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 10/2025
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Weitere Informationen des Marktes Neuburg

Bauleitplanung

Behandlung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bzgl. des Entwurfes für die Änderung des Bebauungsplans "Nördlich des Bahnhofs - 3. Änderung" Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind als redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen entsprechend den Beschlüssen in die Unterlagen des Bebauungsplans “Nördlich des Bahnhofs – 3. Änderung“ Markt Neuburg einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Redaktioneller Hinweis: Die Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen samt der zugehörigen Beschlüsse können im Rathaus zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bauleitplanung

Satzungsbeschluss für den Bebauungsplans "Nördlich des Bahnhofs - 3. Änderung" Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Der Marktrat des Marktes Neuburg beschließt den Bebauungsplan Bebauungsplans “Nördlich des Bahnhofs – 3. Änderung“ Markt Neuburg bestehend aus Planzeichnung mit Textteil und Satzung sowie Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 11.03.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 03.06.2025 als Satzung.

Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan “Nördlich des Bahnhofs – 3. Änderung“ Markt Neuburg in der Fassung vom 11.03.2025 mit redaktionellen Änderungen vom 03.06.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Bauleitplanung; Antrag auf die Änderung der Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan "Eisberg Süd - 1. Änderung" unter Einbeziehung eines städtebaulichen Vertrags

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt dem Antrag auf die Änderung der Ausgleichsfläche von der Flur Nr. 1331 Gemarkung Neuburg auf die Flur Nr. 316 Gemarkung Neuburg für den Bebauungsplan „Eisberg Süd – 1. Änderung“ und dem daraus resultierenden städtebaulichen Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Marktgemeinde Neuburg das gemeindliche Einvernehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten und danach die Umsetzung des städtebaulichen Vertrags zu überwachen und zu dokumentieren.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Bauleitplanung Nachbargemeinden

hier: Entwurf Bebauungsplan "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle" und Änderung des Flächennutzungsplanes, Markt Burtenbach

Beteiligung der Marktgemeinde Neuburg als Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Gegen den Entwurf des Bebauungsplans "Änderung und Erweiterung Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle" sowie dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Burtenbach bestehen seitens der Marktgemeinde Neuburg keine Einwände.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Bauleitplanung Nachbargemeinden

hier: Vorentwurf Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord - 3. Änderung und Erweiterung", Markt Münsterhausen

Beteiligung der Marktgemeinde Neuburg als Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Gegen den Vorentwurf Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord - 3. Änderung und Erweiterung", Markt Münsterhausen bestehen seitens der Marktgemeinde Neuburg keine Einwände.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 738/4 Gemarkung Wattenweiler; Bauort: Nähe Neuburger Str. 9 Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 738/4 Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Antrag auf den Bau eines Gebäudes für eine Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Flur Nr. 705/1 der Gemarkung Langenhaslach, Bauort: Kirchsteigstraße Langenhaslach 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf den Bau eines Gebäudes für eine Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Flur Nr. 705/1 der Gemarkung Langenhaslach wird unter Berücksichtigung des § 35 Abs. 2 BauGB - Sonstige Vorhaben - das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Persönlich beteiligt: 1

MGR Jekle war an Beratung und Beschlussfassung gem. Art 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.

Antrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden Stalles in Wohnraum auf dem Grundstück Flur Nr. 37/0 Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Hauptstraße 35 Langenhaslach 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf die Nutzungsänderung eines bestehenden Stalles in Wohnraum auf dem Grundstück Flur Nr. 37/0 Gemarkung Langenhaslach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15:0