Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes gem. Art. 7 - Umstufung der Ortsverbindungsstraße Edelstetten - Hirschfelden zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg
Beschluss:
Die Ortsverbindungsstraße „Edelstetten – Hirschfelden“ wird auf der gesamten Länge von 2,085 km zu einem öffentlichem Feld- und Waldweg herabgestuft.
Die Herabstufung umfasst die jetzigen Flur-Nr. 1886 und 1893/2 der Gemarkung Edelstetten
Anfangspunkt ist: an der Gemeindegrenze Krumbach, Gem.Billenhausen an der Nordwestecke Flurst.Nr. 1933/21 Gemarkung Edelstetten
Endpunkt ist: Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Edelstetten-Attenhausen an der Nordostecke, Flurst.Nr.1598 Gem. Edelstetten
Straßenbaulast: Marktgemeinde Neuburg
Widmungsbeschränkungen: keine
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Umstufung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 12:0
Verkehrsangelegenheiten
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Anbringung eines teilweisen absoluten Halteverbotes in der Mechthildisstraße in Edelstetten
Beschluss:
Um die Verkehrssituation im Bereich der Mechthildisstraße – Einmündung Attenhauser Straße in Edelstetten zu entschärfen, beschließt der Marktgemeinderat die Anbringung eines Absoluten beidseitigen Halteverbotes von der Flur Nr. 143/3 bis zur Einmündung in die Flurstraße.
Abstimmungsergebnis: 10:2