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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 10/2025
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes gem. Art. 7 - Umstufung der Ortsverbindungsstraße Edelstetten - Hirschfelden zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg

Beschluss:

Die Ortsverbindungsstraße „Edelstetten – Hirschfelden“ wird auf der gesamten Länge von 2,085 km zu einem öffentlichem Feld- und Waldweg herabgestuft.

Die Herabstufung umfasst die jetzigen Flur-Nr. 1886 und 1893/2 der Gemarkung Edelstetten

Anfangspunkt ist: an der Gemeindegrenze Krumbach, Gem.Billenhausen an der Nordwestecke Flurst.Nr. 1933/21 Gemarkung Edelstetten

Endpunkt ist: Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Edelstetten-Attenhausen an der Nordostecke, Flurst.Nr.1598 Gem. Edelstetten

Straßenbaulast: Marktgemeinde Neuburg

Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Umstufung öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Verkehrsangelegenheiten

hier: Beratung und Beschlussfassung über die Anbringung eines teilweisen absoluten Halteverbotes in der Mechthildisstraße in Edelstetten

Beschluss:

Um die Verkehrssituation im Bereich der Mechthildisstraße – Einmündung Attenhauser Straße in Edelstetten zu entschärfen, beschließt der Marktgemeinderat die Anbringung eines Absoluten beidseitigen Halteverbotes von der Flur Nr. 143/3 bis zur Einmündung in die Flurstraße.

Abstimmungsergebnis: 10:2