Grundschule Neuburg
Beratung und Beschlussfassung über die Einreichung des Bauantrages für die Erweiterung der Grundschule im Rahmen des offenen Ganztages sowie im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Ferienbetreuung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beauftragt das Ing. Büro Schuster den Bauantrag für die Erweiterung der Grundschule Neuburg auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes zu erstellen und anschließend beim Landratsamt Günzburg einzureichen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 1
Antrag für den Anbau an ein bestehendes Mehrfamilienhaus und eines überdachten Lagerplatzes auf dem Grundstück Flur Nr. 738/3 und 738/8 Gemarkung Wattenweiler; Bauort: Neuburger Str. 9 Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag für den Anbau von Wohnraum an ein bestehendes Mehrfamilienhaus und eines überdachten Lagerplatzes auf dem Grundstück Flur Nr. 738/3 und 738/8 Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 14 : 0
MGR Heininger war an Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.
MGR Smola war an der Beschlussfassung abwesend.
Antrag für den Neubau einer Logistikhalle und einer Betonmischanlage auf dem Grundstück Flur Nr. 1614 Gemarkung Neuburg; Bauort: Gewerbestraße 9 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag für den Neubau einer Logistikhalle und einer Betonmischanlage auf dem Grundstück Flur Nr. 1614 Gemarkung Neuburg und den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze um 2,01 m auf einer Länge von 75,50 m und einer Überschreitung der GRZ um 0,08 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
MGR Smola war an der Beschlussfassung abwesend.
Antrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem
Grundstück Flur Nr. 79 der Gemarkung Wattenweiler; Bauort: südlich Dorfstraße 9 in Wattenweiler, 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flur Nr. 79 Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
MGR Smola war an Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.
Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 941/3 und 876/19 Gemarkung Edelstetten; Bauort: Vigneulles-Straße 6 Edelstetten 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 941/3 und 876/19 Gemarkung Edelstetten wird im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Antrag für das Anbringen von Werbeanlagen in Verbindung mit dem Neubau des EDEKA Marktes auf dem Grundstück Flur Nr. 1625 Gemarkung Neuburg; Bauort Gewerbestraße 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag für das Anbringen von Werbeanlagen in Verbindung mit dem Neubau des EDEKA- Marktes auf dem Grundstück Flur Nr. 1625 Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Antrag für die Übernahme einer Abstandsfläche für den Neubau eines Schuppens auf dem Grundstück Flur Nr. 9/4 Edelstetten; Bauort: Fürst-Esterhazy-Straße Edelstetten 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag für die Übernahme der anfallenden Abstandsfläche, für den Neubau eines Schuppens auf dem Grundstück Flur Nr. 9/4 Edelstetten, auf einer Länge von 4,25 m durch das Grundstück Flur Nr. 200/5 Gemarkung Edelstetten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
Vertagt: Gemeindliche Liegenschaften
hier: Einbau einer Lüftung in Räumen des Altbaus im Dorfgemeinschaftshaus Wattenweiler; Bauort: Dorfstraße 55 Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.
Kindertagesbetreuung im Markt Neuburg a. d. Kammel
hier: Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren zum 01.09.2026
Beschluss:
Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag des Kita-Zentrums St. Simpert und empfiehlt demnach eine Erhöhung der Gebührensätze ab dem 01. September 2026 wie folgt.
Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)
| Buchungskategorie | Beitrag ab 01.09.2026 |
| 3 bis 4 Std. | 115,00 € |
| 4 bis 5 Std. | 132,00 € |
| 5 bis 6 Std. | 148,00 € |
| 6 bis 7 Std. | 165,00 € |
| 7 bis 8 Std. | 180,00 € |
Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe)
| Buchungskategorie | Beitrag ab 01.09.2026 |
| 2 bis 3 Std. | 110,00 € |
| 3 bis 4 Std. | 132,00 € |
| 4 bis 5 Std. | 153,00 € |
| 5 bis 6 Std. | 175,00 € |
| 6 bis 7 Std. | 197,00 € |
| 7 bis 8 Std. | 219,00 € |
Abstimmungsergebnis: 16 : 0