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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 10/2026
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Marktgemeinderat - Markt Neuburg a.d.Kammel

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom Mittwoch, 08. Juli 2026

Grundschule Neuburg

Beratung und Beschlussfassung über die Einreichung des Bauantrages für die Erweiterung der Grundschule im Rahmen des offenen Ganztages sowie im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Ferienbetreuung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beauftragt das Ing. Büro Schuster den Bauantrag für die Erweiterung der Grundschule Neuburg auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes zu erstellen und anschließend beim Landratsamt Günzburg einzureichen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 1

Antrag für den Anbau an ein bestehendes Mehrfamilienhaus und eines überdachten Lagerplatzes auf dem Grundstück Flur Nr. 738/3 und 738/8 Gemarkung Wattenweiler; Bauort: Neuburger Str. 9 Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag für den Anbau von Wohnraum an ein bestehendes Mehrfamilienhaus und eines überdachten Lagerplatzes auf dem Grundstück Flur Nr. 738/3 und 738/8 Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

MGR Heininger war an Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.

MGR Smola war an der Beschlussfassung abwesend.

Antrag für den Neubau einer Logistikhalle und einer Betonmischanlage auf dem Grundstück Flur Nr. 1614 Gemarkung Neuburg; Bauort: Gewerbestraße 9 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag für den Neubau einer Logistikhalle und einer Betonmischanlage auf dem Grundstück Flur Nr. 1614 Gemarkung Neuburg und den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze um 2,01 m auf einer Länge von 75,50 m und einer Überschreitung der GRZ um 0,08 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

MGR Smola war an der Beschlussfassung abwesend.

Antrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem

Grundstück Flur Nr. 79 der Gemarkung Wattenweiler; Bauort: südlich Dorfstraße 9 in Wattenweiler, 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Flur Nr. 79 Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

MGR Smola war an Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.

Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 941/3 und 876/19 Gemarkung Edelstetten; Bauort: Vigneulles-Straße 6 Edelstetten 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 941/3 und 876/19 Gemarkung Edelstetten wird im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

Antrag für das Anbringen von Werbeanlagen in Verbindung mit dem Neubau des EDEKA Marktes auf dem Grundstück Flur Nr. 1625 Gemarkung Neuburg; Bauort Gewerbestraße 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag für das Anbringen von Werbeanlagen in Verbindung mit dem Neubau des EDEKA- Marktes auf dem Grundstück Flur Nr. 1625 Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

Antrag für die Übernahme einer Abstandsfläche für den Neubau eines Schuppens auf dem Grundstück Flur Nr. 9/4 Edelstetten; Bauort: Fürst-Esterhazy-Straße Edelstetten 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag für die Übernahme der anfallenden Abstandsfläche, für den Neubau eines Schuppens auf dem Grundstück Flur Nr. 9/4 Edelstetten, auf einer Länge von 4,25 m durch das Grundstück Flur Nr. 200/5 Gemarkung Edelstetten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

Vertagt: Gemeindliche Liegenschaften

hier: Einbau einer Lüftung in Räumen des Altbaus im Dorfgemeinschaftshaus Wattenweiler; Bauort: Dorfstraße 55 Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

Kindertagesbetreuung im Markt Neuburg a. d. Kammel

hier: Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren zum 01.09.2026

Beschluss:

Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag des Kita-Zentrums St. Simpert und empfiehlt demnach eine Erhöhung der Gebührensätze ab dem 01. September 2026 wie folgt.

Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)

Buchungskategorie

Beitrag ab 01.09.2026

3 bis 4 Std.

115,00 €

4 bis 5 Std.

132,00 €

5 bis 6 Std.

148,00 €

6 bis 7 Std.

165,00 €

7 bis 8 Std.

180,00 €

Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe)

Buchungskategorie

Beitrag ab 01.09.2026

2 bis 3 Std.

110,00 €

3 bis 4 Std.

132,00 €

4 bis 5 Std.

153,00 €

5 bis 6 Std.

175,00 €

6 bis 7 Std.

197,00 €

7 bis 8 Std.

219,00 €

Abstimmungsergebnis: 16 : 0