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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplanes

„Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“

Bekanntmachung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel hat am 7. November 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.

Der räumliche Geltungsbereich ist in beiliegendem Übersichtslageplan dargestellt. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsausgang des Marktes, östlich der Staatsstraße St 2024 bzw. Krumbacher Straße und ist Teil des bestehenden bzw. planungsrechtlich gesicherten Gewerbegebietes Neuburg-Süd.

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1625, 1625/1 und 1625/7, jeweils Gemarkung Neuburg. Die Planung dient zur Sicherung bzw. Bereitstellung einer Fläche für die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, um die langfristige Nah- und Grundversorgung zu decken. Die Errichtung eines Lebensmittel-Einzelhandelsmarktes inklusive Backshop ist auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 1625 geplant.

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel hat in der Sitzung vom 10. April 2024 und 14. Mai 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 10. April 2024, geändert vom 14. Mai 2024, bestehend aus Teil A (Planzeichnung), Teil B (Textliche Festsetzungen und Hinweise) und Teil C (Begründung mit Anlagen und Umweltbericht), gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 10. April 2024, geändert vom 14. Mai 2024, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

von Dienstag, den 4. Juni 2024 bis
einschließlich Montag, den 8. Juli 2024

im Internet auf der Homepage des Marktes Neuburg a. d. Kammel unter https://www.neuburg-ka.de/Aktuelles.n16.html veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet auf der Homepage liegen der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 10. April 2024, geändert vom 14. Mai 2024, bestehend aus Teil A, Teil B und Teil C, während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Neuburg a. d. Kammel, Bergstraße 2, 86476 Neuburg a. d. Kammel während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:15 Uhr, Dienstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich aus.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus des Marktes Neuburg (info@neuburg-ka.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan Entwurf - Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Neuburg a. d. Kammel den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Neuburg a. d. Kammel, 31. Mai 2024