Planauszug des Flächennutzungsplanänderung unmaßstäblich
Der Marktrat hat in der Sitzung am 05.03.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Peter und Paul Nord-West“ im Ortsteil Wattenweiler, Markt Neuburg a. d. Kammel aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Wattenweiler des Marktes Neuburg a. d. Kammel und ist über die Ortsstraße Ellzeer Straße erschlossen. Die Plangebiet besitzt eine Fläche von ca. 2,0 ha.
Zweckbestimmung
Wohngebiet W
Allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne des § 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.
Mischgebiet MI
Mischgebiet (MI) mit Immissionsbeschränkungen im Sinne des § 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.
teilweise Fl.-Nr. 898 Plangrundstück
teilweise: Fl. Nr. 911 (Ellzeer Straße)
Fl. Nrn. 143;144 (Erschließungsweg
= Teil der Ellzeer Straße)
Die Flächennutzungsplanänderung für den Bereich “Peter und Paul Nord-West“ im Ortsteil Wattenweiler, Markt Neuburg a. d. Kammel wird auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist, durchgeführt.
Diese Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Peter und Paul Nord-West“ im Ortsteil Wattenweiler, Markt Neuburg a. d. Kammel bestehend aus vorläufiger Planzeichnung und, Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 10.04.2024 werden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Zeit vom
im Internet auf der Homepage des Marktes Neuburg a. d. Kammel (unter
https://www.neuburg-ka.de/flaechennutzungsplaene) veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus des Marktes Neuburg a. d. Kammel, Bergstr. 2, 86476 Neuburg a. d. Kammel während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltung ist möglich.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor: | |
| • | Grünordnerische Aussagen zur Flächennutzungsplanänderung |
| • | Begründung mit Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung |
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf das Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter, soweit diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB erforderlich sind, im Zuge des Bauleitplanverfahrens geprüft.
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
| o | bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: | |
| o | immissionsschutzrechtlichen Belangen. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
| o | bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: | |
| o | Hinweise auf die üblichen naturschutzfachlichen Belange, die zu berücksichtigen sind. |
| o | Hinweis, dass die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung anzuwenden ist und die entsprechenden Ausgleichsflächen, die in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festzulegen sind. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
| o | bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: | |
| o | Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
| o | bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor |
| • | insgesamt werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: | |
| o | Anforderungen Abwasserbeseitigung insbesondere Angaben zur Niederschlagswasserbewirtschaftung. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
| o | bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
| o | bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- / Sachgüter | ||
| • | es sind folgende Stellungnahmen eingegangen: | |
| o | bisher liegen noch keine Stellungnahmen vor |
| Neben den Umweltberichten liegen folgende umweltbezogenen Gutachten/ Aussagen aus: | ||
| o | keine |
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (info@neuburg-ka.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Flächennutzungsplanänderung
“Peter und Paul Nord-West“.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan verfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Neuburg a. d. Kammel, den 26. Mai 2024