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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 11/2026
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Marktgemeinderat - Markt Neuburg a.d.Kammel

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom Dienstag, 04. August 2026

Bauleitplanung

Behandlung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB bzgl. des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes "Peter und Paul Nord-West" im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg

Beschluss:

Zu den jeweiligen Einwendungen aus den Stellungnahmen zum 2. Entwurf der öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Unterlagen des 3. Entwurfs des Bebauungsplans Peter und Paul Nord-West“ im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg einzuarbeiten.

Zur Vereinfachung sind die weiteren Beschlüsse im Sachvortrag mit den jeweiligem Abstimmungsergebnis mit eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Bauleitplaung

hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den 3. Entwurf des Bebauungsplans "Peter und Paul Nord-West" im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg

Beschluss:

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktrat den 3. Entwurf des Bebauungsplans “Peter und Paul Nord-West“ im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg bestehend aus Satzung und Planzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 04.08.2026.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen des 3. Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Dazu wird bestimmt, dass

Nach § 4a Abs.3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Nach § 4a Abs.3 Satz 3 BauGB die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird.

Nach § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Bauleitplanung

hier: Bebauungsplan "Solarpark Erisweiler I", 1. Änderung - Änderungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Neuburg a. d. Kammel beschließt, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Solarpark Erisweiler I“ im Wege der 1. Änderung zu ändern. Die 1. Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 1

Bauleitplanung - Bebauungsplan "Solarpark Erisweiler I", 1. Änderung

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss:

Billigung des Entwurfs

Der Marktgemeinderat Neuburg a. d. Kammel billigt den von der Kling Consult GmbH ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Erisweiler I“, 1. Änderung, bestehend aus Teil A (Textliche Festsetzungen mit Verfahrensvermerken) und Teil B (Begründung), in der Fassung vom 4. August 2026.

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 13 Abs. 2 BauGB)

Der Marktgemeinderat Neuburg a. d. Kammel beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Erisweiler I“, 1. Änderung, in der Fassung vom 4. August 2026 ist mit der Begründung im Internet zu veröffentlichen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zeitgleich durch die Kling Consult GmbH beteiligt. Jeweils ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Flur Nr. 1238/10 Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Waldstr. 10 Langenhaslach 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Flur Nr. 1238/10 Gemarkung Langenhaslach wird im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Antrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 1395 Gemarkung Neuburg; Bauort: Dr. Lecheler-Str. 22, 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 1395 Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Bauverlauf ist mit der Verwaltung abzustimmen, damit es zu keinen Überschneidungen bei der Sanierung der Dr. Lecheler-Straße kommt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Antrag auf eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Mühlweg" für den Bau eines Pools auf dem Grundstück Flur Nr. 201/1 Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Mühlweg 22 Langenhaslach 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Am Mühlweg" bezüglich der Überschreitung der Baugrenze für den Bau eines Pools auf dem Grundstück Flur Nr. 201/1 Gemarkung Langenhaslach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Interkommunaler Radweg von Edelstetten nach Attenhausen

Grundsatzbesprechung und Grundsatzbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel spricht sich grundsätzlich für eine Beteiligung am interkommunalen Radwegeprojekt gemeinsam mit der Stadt Krumbach (Schwaben) und der Gemeinde Ursberg unter der Voraussetzung aus, dass sich alle betreffenden Kommunen beteiligen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen gemeinsam mit den Projektpartnern zu begleiten und die noch offenen Fragen, insbesondere hinsichtlich des Trassenverlaufs auf Neuburger Flur sowie der zu erwartenden Kosten und Fördermöglichkeiten, weiter zu klären. Der Marktgemeinderat ist hierüber auf dem Laufenden zu halten.

Die Entscheidung über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung, die Beantragung von Fördermitteln, die endgültige Trassenführung sowie die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel bleibt einer gesonderten Beschlussfassung des Marktgemeinderates vorbehalten.

Abstimmungsergebnis: 14 : 1

Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Neuburg a. d. Kammel

hier: Deckensanierung - Antrag auf Bezuschussung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Neuburg zur Kenntnis.

Entsprechend der geltenden Vereinsförderrichtlinien des Marktes Neuburg a. d. Kammel wird für die Deckensanierung der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt ein Zuschuss in Höhe von 4 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, höchstens jedoch auf Grundlage der derzeit veranschlagten Kosten von 84.000,00 €, somit 3.360,00 €, gewährt.

Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der entsprechenden Rechnungs- und Zahlungsnachweise.

Abstimmungsergebnis: 13 : 1

MGR Huber war an der Beschlussfassung abwesend.

Verkehrsangelegenheiten

hier: Anordnung eines absoluten Halteverbotes in Teilbereichen der Höselhurster Straße in Neuburg (Feuerwehran- und -abfahrt)

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, in der Höselhurster Straße in Neuburg auf beiden Straßenseiten im Bereich von der Einfahrt am Marktplatz bis einschließlich der Hausnummer 11 ein absolutes Halteverbot anzuordnen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung zu veranlassen und die entsprechende Beschilderung durch den gemeindlichen Bauhof anbringen zu lassen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Verkehrsangelegenheiten:

hier: Errichtung einer eingeschränkten Halteverbotszone in der Bahnhofstraße, im Bereich Marktplatz und in Teilbereichen der angrenzenden Straßen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Einrichtung einer eingeschränkten Parkverbotszone in der Bahnhofstraße, im Bereich Markplatz und in Teilbereichen angrenzender Straßen entsprechend dem als Anlage beigefügten Lageplan zu. Die Parkverbotszone soll montags bis freitags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr gelten. Das Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen für 2 Stunden erlaubt. Soweit im Lageplan dargestellt, erstreckt sich die Parkverbotszone über den Marktplatz auch auf einen Teilbereich der Bergstraße und weitere Straßenbereiche.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen und die entsprechende Beschilderung umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 1

Wasserversorgung

Zusammenführung der Zweckverbände der Wasserversorgung der Günztalgruppe sowie der Wiesenbachgruppe;

Neuordnung der öffentlichen Wasserversorgung; Zustimmung zur Aufgaben- und Vermögensübertragungsvereinbarung; Weisung an die Verbandsräte

Beschluss:

1. Der Marktgemeinderat begrüßt die beabsichtigte Übertragung der öffentlichen Wasserversorgung einschließlich des Betriebes gewerblicher Art sowie des gesamten Aktiv- und Passivvermögens des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Günztalgruppe auf den Zweckverband der Wasserversorgung der Wiesenbachgruppe mit Wirkung zum 01.01.2027.

2. Der Marktgemeinderat stimmt der zwischen dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe und dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesenbachgruppe vorgesehenen und vorgelegten Aufgaben- und Vermögensübertragungsvereinbarung vom 01.07.2026 zu.

3. Der Marktgemeinderat stimmt zu, dass die Vermögensübertragung unentgeltlich und ohne Vermögensauseinandersetzung zwischen den Verbandsmitgliedern erfolgt.

4. Der Marktgemeinderat erklärt seine Bereitschaft, hinsichtlich der bisher vom Zweckverband der Günztalgruppe versorgten Ortsteile (Wattenweiler und Höselhurst für Neuburg an der Kammel) dem Zweckverband der Wiesenbachgruppe zum 01.01.2027 beizutreten.

5. Der Marktgemeinderat stimmt der beabsichtigten Auflösung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Günztalgruppe mit Ablauf des 31.12.2026 einschließlich der Durchführung der Abwicklung nach Maßgabe der noch zu beschließenden Änderungssatzung bereits jetzt zu.

6. Die Verbandsräte der Marktgemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Günztalgruppe werden angewiesen,

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der Aufgaben- und Vermögensübertragungsvereinbarung, Stand: 01.07.2026;

-

der Änderung der Verbandssatzung,

-

der Auflösung des Zweckverbandes sowie

-

sämtlichen zur Durchführung der Neuordnung erforderlichen Beschlüssen

zuzustimmen.

7. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, alle zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Erklärungen abzugeben, insbesondere rechtzeitig den Beitritt der Marktgemeinde Neuburg an der Kammel zum Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesenbachgruppe zu beantragen.

Beschluss 1:

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Beschluss 2:

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Beschluss 3:

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Beschluss 4:

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Beschluss 5:

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Beschluss 6:

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Beschluss 7:

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel hat in seiner letzten Sitzung über folgende Punkte in seiner nicht öffentlichen Sitzung beraten und Beschluss gefasst.

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Für die Feuerwehr Edelstetten werden Mittel in Höhe von 20.018,78 Euro brutto freigegeben für die Beschaffung neuer Schutzkleidung

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Der Marktgemeinderat hat einer Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Neuburg a. d. Kammel III und dem Markt Neuburg a. d. Kammel über die Planung und Herstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen zugestimmt (betrifft den Bereich Hagenmahd sowie die Bepflanzung in der Bahnhofstraße)

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Der Marktgemeinderat hat Kosten in Höhe von 13.543,47 Euro brutto für die Sanierung und Reinigung der Außensportanlage an der Grundschule freigegeben

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Der Marktgemeinderat hat einem Anbieterwechsel der gemeindlichen Internetseite zugestimmt und die damit verbundenen Kosten genehmigt