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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 12/2024
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Weitere Informationen des Marktes Neuburg

Bauleitplanung Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel" hier: Erhöhung der maximalen Grundflächenzahl von 0,80 (bisher geltendes Baurecht) auf 0,90

Beschluss:

Der Anregung wird gefolgt. Die maximale Grundflächenzahl (GRZ) von 0,90 wird festgesetzt. Der Bebauungsplan wird entsprechend geändert. Nach wie vor wird das Gesamtkonzept des Einzelhandelsstandortes eingehalten.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Bauleitplanung Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel"

hier: Erhöhung der maximalen Grundflächenzahl von 0,80 (bisher geltendes Baurecht) auf 0,90 - Fassung des Verfahrensbeschlusses

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 10. April 2024, geändert vom 14. Mai 2024 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Ergänzungen/Änderungen eingearbeitet werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 10. April 2024, geändert vom 14. Mai 2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum mindestens eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 10. April 2024, geändert vom 14. Mai 2024 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Ergänzungen/Änderungen eingearbeitet werden. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 10. April 2024, geändert vom 14. Mai 2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum mindestens eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Bauvoranfrage für die Errichtung einer Heizzentrale für eine Nahwärmeversorgung auf der Flur Nr. 1331 der Gemarkung Neuburg

Beschluss:

Der Marktgemeinderat kann sich die Errichtung einer Hackschnitzelverbrennung auf dem Grundstück Flur Nr. 1331 der Gemarkung Neuburg vorstellen. Die Ausrichtung sollte allerdings am gemeindlichen Graben Flur Nr. 1330 in Ost-West-Richtung erfolgen. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.

Ebenso wird den Investoren eine Zufahrt über die Flur Nr. 998 in Aussicht gestellt.

Einem Bauleitplanverfahren steht der Marktgemeinderat ebenfalls offen gegenüber. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender Städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: 13:1

Persönlich beteiligt: 1

MGR Jekle ist an Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossenn.

Antrag auf den Neubau eines Pumpenhauses mit Sprinklerturm auf dem Grundstück Flur Nr. 1574 Gemarkung Neuburg; Bauort: Megamatplatz 1 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf den Neubau eines Pumpenhauses mit Sprinklerturm auf dem Grundstück Flur Nr. 1574 Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Antrag auf einen Umbau im 1.OG und Einbau einer Dachgaube in einem bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Flur Nr. 66/1 Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Kaiserbauerstr. 8 a

Beschluss:

Dem Antrag auf einen Umbau im 1.OG und dem Einbau einer Dachgaube in einem bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Flur Nr. 66/1 Gemarkung Langenhaslach und der Befreiung hinsichtlich der Dachform für die Dachgaube wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Starkregenereignisse im Markt Neuburg a. d. Kammel

Erstellung eines Sturzflutkonzeptes in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, ein Konzept zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement für das gesamte Gebiet des Marktes Neuburg a. d. Kammel erstellen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) zu beantragen.

Abstimmungsergebnis: 15:1

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes gem. Art. 8 - Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges "Weg am Schloßberg" Flur Nr. 724 Gemarkung Wattenweiler

Beschluss:

Der Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges "Weg am Schloßberg" Flur Nr. 724 Gemarkung Wattenweiler auf einer Länge von 0,044 km wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 16:0