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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 13/2025
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Weitere Informationen des Marktes Neuburg

Bauleitplanung

Behandlung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bzgl. des Entwurfs für die Änderung des Flächennuzungsplanes für den Bereich "Peter und Paul Nord-West" OT Wattenweiler

Beschluss:

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Entwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Peter und Paul Nord-West“ im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg einzuarbeiten.

Zur Vereinfachung sind die weiteren Beschlüsse im Sachvortrag mit den jeweiligem Abstimmungsergebnis mit eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis: 13:0

Redaktioneller Hinweis: Der gesamte Sachvortrag einschließlich der Einzelbeschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Trägerbeteiligung können im Rathaus während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bauleitplanung

Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Peter und Paul Nord-West" OT Wattenweiler - Feststellungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “Peter und Paul Nord-West“ Markt Neuburg in der Fassung vom 05.11.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 05.08.2025 fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “Peter und Paul Nord-West“ Markt Neuburg in der Fassung vom 05.11.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 05.08.2025 dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen

Abstimmungsergebnis: 13:0

Bauleitplanung

Behandlung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bzgl. des Entwurfs des Bebauungsplanes "Peter und Paul Nord-West" im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg

Beschluss:

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Entwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Unterlagen des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Peter und Paul Nord-West“ im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg einzuarbeiten.

Zur Vereinfachung sind die weiteren Beschlüsse im Sachvortrag mit den jeweiligem Abstimmungsergebnis mit eingearbeitet.

Abstimmungsergebnis: 13:0

Redaktioneller Hinweis: Der gesamte Sachvortrag einschließlich der Einzelbeschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Trägerbeteiligung können im Rathaus während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bauleitplaung

hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den 2. Entwurf des Bebauungsplans "Peter und Paul Nord-West" im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg

Beschluss:

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktrat den 2. Entwurf des Bebauungsplans “Peter und Paul Nord-West“ im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg bestehend aus Satzung und Planzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 05.08.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen des 2. Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Dazu wird bestimmt, dass

nach § 4a Abs.3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

nach § 4a Abs.3 Satz 3 BauGB die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird.

nach § 4a Abs.3 Satz 4 BauGB die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.

Abstimmungsergebnis: 13:0

Antrag auf die Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage auf dem Grundstück Flur Nr. 61/0 Gemarkung Wattenweiler; Bauort: Dorfstraße 6 Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf die Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage auf dem Grundstück Flur Nr. 61/0 Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

Antrag auf den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 810/17 Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Pfarrer-Herburger-Str. 19 Neuburg a. d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 810/17 der Gemarkung Langenhaslach wird mit den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

Antrag auf einen Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 48 der Gemarkung Neuburg; Bauort: Kesselstraße 12, Neuburg a. d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 48 der Gemarkung Neuburg in der im Sachvortrag dargestellten Form wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 11:0

Antrag auf den Bau eines Gebäudes für eine Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Flur Nr. 1354/3 der Gemarkung Neuburg, Bauort: Nähe Wertstoffhof, 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf den Bau eines Gebäudes für eine Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Flur Nr. 1354/3 der Gemarkung Neuburg wird unter Berücksichtigung des § 35 Abs. 2 BauGB - Sonstige Vorhaben - das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 10:0

Persönlich beteiligt: 1

MGR Jekle war an Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.

Ortsrecht

Erlass einer neuen Stellplatzsatzung für den Markt Neuburg a. d. Kammel

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass einer neuen Stellplatzsatzung zum 01.09.2025 und genehmigt die vorliegende Stellplatzsatzung.

Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 10. November 2021 zum 01.09.2025 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis: 11:0

Verkehrsangelegenheiten

hier: Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A. d. ö. R.

Beschluss:

A) Der Marktgemeinderat Neuburg an der Kammel beschließt die Aufnahme der Tätigkeiten nach § 88 (3) Zuständigkeitsverordnung (ZustV), Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen.

B) Der Marktgemeinderat Neuburg an der Kammel beschließt:

1. Den Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. Der Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

2. Die Übertragung folgender nach § 88 Abs. 3 ZustV übertragenen Aufgaben auf das gemeinsame Kommunalunternehmen: Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen.

3. Die Übernahme eines Stammkapitalanteils am gKU in Höhe von 1,50 € je Einwohner, aufgerundet auf volle 500 bzw. 1.000, also 5.000 € zzgl. der Ausgleichszahlung in Höhe von 2.879,96 € zum derzeitigen Unternehmenswert.

4. Die Entsendung vom Ersten Bürgermeister Herrn Markus Dopfer als Vertreter der Gemeinde Neuburg an der Kammel in den Verwaltungsrat. Als Stellvertreter im Verwaltungsrat von Herrn Markus Dopfer wird Herr Martin Schließler bestellt.

Abstimmungsergebnis zu Beschluss A): 10:3

Abstimmungsergebnis zu Beschluss B): 10:3

Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nicht öffentlichen Sitzung

In der Marktgemeinderatssitzung vom 01. Juli 2025 wurden u. a. zu folgenden nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten Beschlüsse gefasst.

-Vergabe von Leistungen für die Herstellung einer Glasfaserleerrohrinfrastruktur in der Bahnhofstraße

-Vergabe von Planungsleistungen für die Erweiterung der Grundschule im Rahmen des Offenen Ganztages

-Beschaffung eines Stromaggregates für die Freiwillige Feuerwehr Edelstetten zur Notstromeinspeisung im Feuerwehrgerätehaus