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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 17/2024
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Weitere Informationen des Marktes Neuburg

Redaktioneller Hinweis: Die Abhandlung der Trägerbeteiligungen zu den Tagesordnungspunkten „Bauleitplanung“ wird aufgrund des beträchtlichen Umfangs im Amtsblatt nicht abgedruckt. Das vollständige Sitzungsprotokoll ist auf der Internetseite des Marktes Neuburg a. d. Kammel unter der Rubrik „Rathaus & Service/Marktgemeinderat/Sitzungsprotokolle“ abrufbar oder im Rathaus zu den Öffnungszeiten einsehbar.

Bauleitplanung

hier: Behandlung der Anregungen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Änderung des Flächennutzungsplan "Solarpark Erisweiler I" - Markt Neuburg a.d. Kammel

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Verfahrensbeschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel billigt den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Erisweiler I“ in der Fassung vom 06.08.2024 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Ergänzungen und Änderungen in die Änderung des Flächennutzungsplans einarbeitet werden. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Erisweiler I“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats veröffentlicht. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0

Bauleitplanung

hier: Behandlung der Anregungen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan "Solarpark Erisweiler I" - Markt Neuburg a.d. Kammel

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Verfahrensbeschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Erisweiler I“ in der Fassung vom (Datum der Marktgemeinderatssitzung) mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Ergänzungen und Änderungen in den Bebauungsplan einarbeitet werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Erisweiler I“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats veröffentlicht. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Bauleitplanung

hier: Behandlung der Anregungen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Änderung des Flächennutzungsplan "Solarpark Erisweiler II" - Markt Neuburg a.d. Kammel

Feststellungsbeschluss

Verfahrensbeschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Erisweiler II“ in der Fassung vom 10. April 2024 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 30. Juli 2024 mit der Maßgabe fest, dass die beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in die Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Bauleitplanung

hier: Behandlung der Anregungen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan "Eisberg Süd -1. Änderung" - Markt Neuburg a.d. Kammel - Billigungs- und Auslegungsbeschluss 2. Entwurf

Verfahrensbeschluss

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel billigt den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Eisberg Süd - 1. Änderung“ in der Fassung vom 30.07.2024 mit der Maßgabe, dass die v. g. Abwägungen und Beschlüsse sowie die Beschlüsse des Marktgemeinderates vom 4. Juli 2023 (Beteiligung zum Entwurf) in den Bebauungsplan eingearbeitet werden.

Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 2 /§ 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Bauleitplanung

hier: Behandlung der Anregungen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a.d. Kammel"

und Verfahrensbeschluss

Verfahrensbeschluss

Der Marktgemeinderat stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 30. Juli 2024 fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Bauleitplanung

hier: Behandlung der Anregungen der am Verfahren beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan "Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a.d. Kammel"

Beschlussfassung

Verfahrensbeschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 30. Juli 2024 mit der Maßgabe als Satzung, dass die beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung und Ausfertigung beauftragt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Antrag auf den Neubau eines EDEKA-Marktes mit Backshop, Parkplatzanlage und Werbeanlagen auf dem Grundstück Flur Nr. 1625 der Gemarkung Neuburg; Bauort: Gewerbestraße 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf den Neubau eines EDEKA-Marktes mit Backshop, Parkplatzanlage und Werbeanlagen auf dem Grundstück Flur Nr. 1625 der Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 1

Antrag auf einen Anbau an das bestehende Wohnhaus mit zwei Carports auf dem Grundstück Flur Nr. 1289/2 der Gemarkung Neuburg; Bauort: Neubruchstr. 1 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf einen Anbau an das bestehende Wohnhaus mit zwei Carports auf dem Grundstück Flur Nr. 1289/2 der Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

MGR Andreas Glogger hat gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Antrag auf einen Teilabbruch eines Bauernhauses und Verkleidung der bestehenden Giebelwand auf dem Grundstück der Flur Nr. 2812 Gemarkung Edelstetten; Bauort: Marbach 2 Edelstetten 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf einen Teilabbruch eines Bauernhauses und Verkleidung der bestehenden Giebelwand auf dem Grundstück der Flur Nr. 2812 Gemarkung Edelstetten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

Tekturantrag für das genehmigte Bauvorhaben "Neubau eines Gartenhauses" auf dem Grundstück Flur Nr. 881/2 Gemarkung Wattenweiler; Bauort: Zum Kraftwerk Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Tekturantrag für das genehmigte Bauvorhaben "Neubau eines Gartenhauses" auf dem Grundstück Flur Nr. 881/2 Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0