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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 18/2023
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Reinigung von Straßenkanten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aus gegebenem Anlass weise ich auf die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen vom 23.04.2021 hin. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und die zur Nutzung Berechtigten von Grundstücken die Straßen und Gehwege zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen.

Des Weiteren sind die Straßenränder innerorts von Gras und Unkraut sowie von Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.

Teilweise sind aktuell besonders die Entwässerungsrinnen zugewachsen. Nicht nur um einen ungehinderten Wasserablauf zu ermöglichen, auch wegen eines sauberen Straßen- und Ortsbildes bitte ich Sie Ihrer Pflicht als Anlieger nachzukommen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Markus Dopfer
1. Bürgermeister