Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neuburg a.d. Kammel für die Bereiche „Solarpark Erisweiler I“ und „Solarpark Erisweiler II“ beschlossen. Der Geltungsbereich im Änderungsgebiet für den „Solarpark Erisweiler I“ umfasst die Grundstücke Flur Nr. 542 und 542/1 der Gemarkung Neuburg und für den „Solarpark Erisweiler II“ die Grundstücke Flur Nr. 1727 und 544 (teilweise) ebenfalls der Gemarkung Neuburg.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichgt die Marktgemeinde Neuburg zwei Sonderbauflächen (S) mit der Zweckbesmmung „Freiflächenphotovoltaikanlage“ im Flächennutzungsplan darzustellen.
Die Änderung des Flächennutzugsplans wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit den Aufstellungen der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Solarpark Erisweiler I“ und „Solarpark Erisweiler II“ durchgeführt.
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 ebenfalls die Aufstellung der Bebauungspläne „Solarpark Erisweiler I“ und „Solarpark Erisweiler II“ beschlossen.
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Solarpark Erisweiler I“ umfasst die Grundstücke Flur Nr. 542 und 542/1 der Gemarkung Neuburg und für den Bebauungsplan „Solarpark Erisweiler II“ die Grundstücke Flur Nr. 1727 und 544 (teilweise) der Gemarkung Neuburg. Der räumliche Geltungsbereich ist dem beigefügtem Lageplan zu entnehmen.