Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau einer Lagerhalle mit Büro und Produktion auf dem Grundstück Flur Nr. 1614/3 der Gemarkung Neuburg; Bauort: Gewerbestraße 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Der Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau einer Lagerhalle mit Büro und Produktion auf dem Grundstück Flur Nr. 1614/3 der Gemarkung Neuburg wird nach § 58 BayBO genehmigt. Auf ein Schallschutzgutachten und einer Betriebsbeschreibung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Tekturantrag für den Neubau eines EDEKA-Marktes mit Backshop, Parkplatzanlage und Werbeanlagen auf dem Grundstück Flur Nr. 1625 der Gemarkung Neuburg; Bauort: Gewerbestr. 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Tekturantrag für den Neubau eines EDEKA-Marktes mit Backshop, Parkplatzanlage und Werbeanlagen auf dem Grundstück Flur Nr. 1625 der Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Tekturantrag für die Änderung des Brandschutznachweises des genehmigten Bauantrages B-2012-589 vom 03.09.2012 für das Grundstück Flur Nr. 1579/1 Gemarkung Neuburg; Bauort: Josef-Weilbach-Str. 4 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Tekturantrag für die Änderung des Brandschutznachweises des genehmigten Bauantrages B-2012-589 [„Erweiterung der bestehenden Produktionshalle samt Kranbahn sowie Anbringen zweier Werbeanlagen“] vom 03.09.2012 für das Grundstück Flur Nr. 1579/1 Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Tekturantrag für die Nutzungsänderung von einer Wohneinheit zu zwei Wohneinheiten mit Garagenanbau auf dem Grundstück 782/3 Gemarkung Neuburg; Bauort: Eiskellerweg 1 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Tekturantrag für die Nutzungsänderung von einer Wohneinheit zu zwei Wohneinheiten mit Garagenanbau auf dem Grundstück 782/3 Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Tennisplatzes zum Trainingsplatz für eine Hundeschule, den Anbau eines Containers an den bestehenden nördlichen Container und den Neubau einer Dreifachgarage im Süden auf den Grundstücken Flur Nr.519, 520 und 521/1 Gemarkung Wattenweiler; Bauort: Tennisplatz Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Tennisplatzes zum Trainingsplatz für eine Hundeschule und dem Anbau eines Containers an den bestehenden nördlichen Container auf den Grundstücken Flur Nr.519, 520 und 521/1 der Gemarkung Wattenweiler wird nach § 35 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Für den Neubau eines Geräteschuppens in der südwestliche Ecke des Grundstücks wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Einer zusätzlichen genehmigungsfähigen Erweiterung der bestehenden Gebäude wird ebenso das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 14:2