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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 2/2023
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Marktgemeinderat - Markt Neuburg a.d.KammelBeschlüsse der öffentlichen Sitzung vom Dienstag, 10. Januar 2023

Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes „Eisberg Süd – 1. Änderung“ - Markt Neuburg a. d. Kammel

Beschluss:

a)Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes “Eisberg Süd – 1. Änderung“ – Markt Neuburg bestehend aus Satzung mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 10.01.2023.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und das Architekturbüro dreierarchitektur GmbH wird beauftragt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Bauvoranfrage zur Errichtung einer Asylbewerberunterkunft in Containerbauweise auf der Flur Nr. 1550/2 der Gemarkung Neuburg, Bauort Sudetenstraße

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt von der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Asylbewerberunterkunft in Containerbauweise auf der Flur Nr. 1550/2 der Gemarkung Neuburg Kenntnis.

Eine Befreiung von den Auflagen des Bebauungsplanes zur Umsetzung des Bauvorhabens kann, sofern notwendig, nicht in Aussicht gestellt werden.

Ferner lehnt der Marktgemeinderat das Bauvorhaben ab, da eine Umsetzung unter Würdigung nachbarlicher Interessen nicht gegeben ist. Das Grundstück eignet sich aufgrund der Lage, aufgrund der umgebenden Bebauung und aufgrund des Zuschnitts nicht zur Errichtung einer Asylbewerberunterkunft.

Auch im Hinblick auf die Integration der Asylbewerber erscheint der Standort als nicht geeignet. Außerdem wären sowohl für die Anwohner als auch für die Asylbewerber die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse an diesem Standort nicht mehr bzw. nicht gegeben.

Bedenken bestehen ferner hinsichtlich der vorhandenen Infrastruktur in Bezug auf die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung. Ferner kann der Markt Neuburg a. d. Kammel derzeit keine Kindergartenplätze zur Verfügung stellen, da beide Kindergärten voll ausgelastet sind.

Abstimmungsergebnis: 16:0

Antrag auf den Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur Nr. 728/1 der Gemarkung Wattenweiler; Bauort: Dorfstr. 12 Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur Nr. 728/1 der Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen aus ortsplanerischer Sicht nicht erteilt da sich das Gebäude nicht in die umgebende Bebauung einfügt.

Abstimmungsergebnis: 16:0

Tekturantrag zu einem genehmigten Bauantrag für das Grundstück Flur Nr. 849/1 der Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Am Kirchle 4 Langenhaslach 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Tekturantrag für den am 13.07.2021 genehmigten Bauantrag mit der Ergänzung eines Treppenhauses , 8 Parkplätze und der Änderung der Nutzung der Räume im Kellergeschoss auf dem Grundstück Flur Nr. 849/1 der Gemarkung Langenhaslach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 16:0

Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 200/1 der Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Mühlweg 18 Langenhaslach 86476 Neuburg a. d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flur Nr. 200/1 der Gemarkung Langenhaslach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 16:0

Ortsstraßen

hier: Antrag auf Asphaltierung des Bachweges in Wattenweiler

Beschluss:

Der Marktgemeinderat steht einer Asphaltierung des Bachweges auf einer Länge von ca. 130 Metern in Wattenweiler grundsätzlich positiv gegenüber. Die Verwaltung wird beauftragt konkrete Angebote für die Ausführung von Asphaltarbeiten einzuholen. Mit dem Antragsteller ist eine schriftliche Vereinbarung über die Kostenbeteiligung zu schließen.

Abstimmungsergebnis: 16:0

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom Dienstag, 10. Januar 2023

Feuerwehrwesen im Markt Neuburg a. d. Kammel

hier: Gründung einer Kinderfeuerwehr bei der FF Neuburg a. d. Kammel

Beschluss:

Der Marktgemeinderat begrüßt die Schaffung einer Kinderfeuerwehr und genehmigt die Gründung einer derartigen Einrichtung bei der Freiwilligen Feuerwehr Neuburg a. d. Kammel.

Abstimmungsergebnis: 16:0

Umsatzsteuerrecht

hier: Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2 b UStG - Widerruf der Optionserklärung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung des Marktes Neuburg a. d. Kammel gegenüber dem Finanzamt folgenden Beschluss mitzuteilen.

Die abgegebene Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG vom 21.12.2016 widerrufen wir hiermit aufgrund des Beschlusses des Marktgemeinderats vom 10.01.2023 mit Wirkung ab dem 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis: 16:0

Vereinswesen

Hier: Abhaltung des Neuburger Marktfestes 2023 auf dem ehemaligen Schulsportplatz bei der alten Turnhalle

Beschluss:

Die Verantwortlichen werden gebeten dem Marktgemeinderat genauere Planungen zur Entscheidungsfindung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: 16:0