Bauleitplanung
Frühzeitige Billigung und öffentliche Auslegung und Beteiligung des Vorentwurfes der Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel"
Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel billigt den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 16. Januar 2024. Das frühzeitige Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 16. Januar 2024 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mindestens für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Bauleitplanung
hier: Frühzeitige Billigung und öffentliche Auslegung und Beteiligung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“
Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 16. Januar 2024. Das frühzeitige Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ in der Fassung vom 16. Januar 2024 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mindestens für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Bauleitplanung
Solarpark Erisweiler I und Solarpark Erisweiler II, Markt Neuburg a. d. Kammel
hier: Stellungnahme des Marktes Neuburg a. d. Kammel zu einer Trassenvariante einer möglichen Ortsumfahrung Wattenweiler/ Höselhurst (B 16)
Beschluss:
Der Marktgemeinderat steht einer Ortsumfahrung von Höselhurst und Wattenweiler aus heutiger Sicht grundsätzlich offen gegenüber. Eine große Variante, die einen Trassenverlauf vom Günztal in das Kammeltal zur Folge hätte sieht der Marktgemeinderat aber nicht als zielführend. Ein möglicher Trassenverlauf wird aus Sicht der Marktgemeinde eher auf dem Höhenrücken zwischen dem Günz- und dem Kammeltal favorisiert. Das dort befindliche Windvorranggebiet zwischen Bleichen und Erisweiler bzw. Halbertshofen unterstützt die Marktgemeinde Neuburg a. d. Kammel nicht. Dies wurde dem Regionalverband Donau-Iller bereits im Rahmen der informellen Anhörung im Jahr 2023 mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis: 13:2
Bauleitplanung Nachbargemeinden
hier: Bebauungsplan "Areal Schertlinhaus", Markt Burtenbach
Beteiligung der Marktgemeinde Neuburg als Träger öffentlicher Belange
Beschluss:
Gegen den Bebauungsplan „Areal Schertlinhaus“ der Marktgemeinde Burtenbach bestehen seitens der Marktgemeinde Neuburg keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Bauleitplanung Nachbargemeinden
hier: Änderung Bebauungs- und Grünordnungsplan "Mindelmähder" Markt Münsterhausen und die Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Münsterhausen
Beteiligung der Marktgemeinde Neuburg als Träger öffentlicher Belange
Beschluss:
Gegenüber der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Mindelmähder" Markt Münsterhausen und der Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Münsterhausen bestehen seitens der Marktgemeinde Neuburg keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Antrag auf den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 201/3 Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Mühlweg 26 Langenhaslach 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag auf den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Flur Nr. 201/3 Gemarkung Langenhaslach und für die Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplan „Am Mühlweg“ bezüglich der Überschreitung der Grundflächenzahl und der Höhe der baulichen Anlage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 13:2
Obdach- und Wohnungslosenwesen
hier: Vereinbarung mit Katholischen Verband für soziale Dienste (SKM) über die Gewährung eines Zuschusses zur Weiterfinanzierung der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit
Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel unterstützt die weitere Zusammenarbeit zwischen dem Katholischen Verband für soziale Dienste e.V. – SKM im Bereich des Obdach- und Wohnungslosenwesen und dem Landkreis Günzburg und stimmt dieser zu.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die Verlängerung der bestehenden Vereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: 15:0