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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 2/2025
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Weitere Informationen des Marktes Neuburg

Antrag auf die Teilnutzungsänderung eines Rinderstalls zur Hofmolkerei auf dem Grundstück Flur Nr. 202 Gemarkung Edelstetten; Bauort: Attenhauser Str. 11 Edelstetten 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf die Teilnutzungsänderung eines Rinderstalls zur Hofmolkerei auf dem Grundstück Flur Nr. 202 Gemarkung Edelstetten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Antrag für den Abbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes und für einen Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur Nr. 105 Gemarkung Wattenweiler; Bauort: Dorfstr. 53 Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag für den Abbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes und dem Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur Nr. 105 Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Bauantrag für die Errichtung eines unterirdischen Wasserbehälters auf der Flur Nr. 1535 der Gemarkung Neuburg, Bauort Krumbacher Straße 4

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt vom Bauvorhaben Errichtung eines unterirdischen Stahlbetonbehälters mit Betondeckel mit einem Fassungsvermögen von 485 Kubikmetern auf dem Grundstück Flur Nr. 1535 der Gemarkung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 11:0

Persönlich beteiligt: 1

MGR Andreas Neumayr hat an Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teilgenommen.

Rechtsstellung von Ersten Bürgermeisterinnen und Ersten Bürgermeistern

Hier: Beschlussfassung über die weitere Hauptamtlichkeit des Ersten Bürgermeisters des Marktes Neuburg an der Kammel

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Erste Bürgermeister des Marktes Neuburg an der Kammel auch in der neuen Wahlperiode (ab Mai 2026) weiterhin hauptamtlicher Erster Bürgermeister sein soll.

Abstimmungsergebnis: 12:0