Antrag auf die Teilnutzungsänderung eines Rinderstalls zur Hofmolkerei auf dem Grundstück Flur Nr. 202 Gemarkung Edelstetten; Bauort: Attenhauser Str. 11 Edelstetten 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag auf die Teilnutzungsänderung eines Rinderstalls zur Hofmolkerei auf dem Grundstück Flur Nr. 202 Gemarkung Edelstetten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 12:0
Antrag für den Abbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes und für einen Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur Nr. 105 Gemarkung Wattenweiler; Bauort: Dorfstr. 53 Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag für den Abbruch eines bestehenden landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes und dem Neubau eines Carports auf dem Grundstück Flur Nr. 105 Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 12:0
Bauantrag für die Errichtung eines unterirdischen Wasserbehälters auf der Flur Nr. 1535 der Gemarkung Neuburg, Bauort Krumbacher Straße 4
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt vom Bauvorhaben Errichtung eines unterirdischen Stahlbetonbehälters mit Betondeckel mit einem Fassungsvermögen von 485 Kubikmetern auf dem Grundstück Flur Nr. 1535 der Gemarkung Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 11:0
Persönlich beteiligt: 1
MGR Andreas Neumayr hat an Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teilgenommen.
Rechtsstellung von Ersten Bürgermeisterinnen und Ersten Bürgermeistern
Hier: Beschlussfassung über die weitere Hauptamtlichkeit des Ersten Bürgermeisters des Marktes Neuburg an der Kammel
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Erste Bürgermeister des Marktes Neuburg an der Kammel auch in der neuen Wahlperiode (ab Mai 2026) weiterhin hauptamtlicher Erster Bürgermeister sein soll.
Abstimmungsergebnis: 12:0