Der Markt Neuburg a. d. Kammel hat am 4. Juli 2023 beschlossen, für den Bereich „Solarpark Erisweiler II“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 8. September 2023 bekanntgemacht.
Das Plangebiet liegt im südlichen Gemeindegebiet des Marktes Neuburg a. d. Kammel, westlich des zum Markt gehörenden Weilers „Erisweiler“. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 13 ha und ist in zwei Teilflächen aufgeteilt. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein benachteiligtes Gebiet nach EEG23 § 3 Nr. 7 a) und b) und somit um eine förderfähige Fläche im Sinne des EEG.
Mit der Flächennutzungsplanänderung wird die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Plangebiet bauplanungsrechtlich vorbereitet.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 19. September 2023 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 19. September 2023 gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung „Solarpark Erisweiler II“ in der Fassung vom 19. September 2023, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Begründung (Teil B) und Umweltbericht (Teil C) werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom
16. Oktober 2023 bis einschließlich 16. November 2023
im Internet unter https://www.neuburg-ka.de/Bebauungsplaene-in-Aufstellung.n99.html veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Neuburg a. d. Kammel, Bergstr. 2, 86476 Neuburg a. d. Kammel zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (info@neuburg-ka.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Flächennutzungsplanänderung „Solarpark Erisweiler II“.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
| Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
| Umweltbericht | Kling Consult GmbH, Krumbach vom 19. September 2023 | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).