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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 21/2024
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

um den Ausbau der Windenergie voranzubringen, hat der Bund das Wind-an-Land-Gesetzespaket verabschiedet, das im Februar 2023 in Kraft trat. Dies beinhaltet Flächenbeitragswerte für die Bundesländer, die diese in zwei Stufen zu erreichen haben. So müssen in Baden-Württemberg und in Bayern bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesflächen als Vorranggebiete für die Nutzung der Windkraft ausgewiesen werden.

Die Ausweisung der Flächen übernehmen die Regionalverbände (Baden-Württemberg) bzw. die Regionalen Planungsverbände (Bayern) im Rahmen einer Teilfortschreibung ihrer Regionalpläne.

Für unseren Bereich wird diese Aufgabe vom Regionalverband Donau-Iller ausgeführt. In unserem Fall ist der Verband aufgrund der Landesgrenze für Teile Bayerns und Baden-Württembergs gleichermaßen zuständig.

Im Regionalverband Donau-Iller sind zusammengeschlossen:

der Alb-Donau-Kreis

der Landkreis Biberach an der Riss

die Stadt Ulm

der Landkreis Neu-Ulm

der Landkreis Günzburg

der Landkreis Unterallgäu und

die Stadt Memmingen

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung des Kapitels Windkraft beschlossen und die Durchführung der ersten öffentlichen Anhörung eingeleitet. Die im Anhörungsentwurf enthaltene Gebietskulisse wurde in einem mehrstufigen Planungsverfahren erarbeitet, um die in der Region geeignetsten Flächen für die Windenergie zu identifizieren und hierfür zu reservieren. Die im Anhörungsentwurf enthaltenen gebietlichen Festlegungen umfassen ca. 16.000 Hektar. Dies entspricht ca. 2,9 Prozent der Regionsfläche.

Auch unsere Marktgemeinde ist von der Gebietskulisse betroffen. Die bereits seit Jahren bestehenden Windvorranggebiete im Bereich zwischen Halbertshofen und Bleichen sowie zwischen Edelstetten und Hagenried wurden nun um ein weiteres Vorranggebiet östlich von Marbach ergänzt.

Die Gemeinden sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung aus Anlass der Teilfortschreibung angehalten eine Stellungnahme in diesem Rahmen abzugeben.

Der Marktgemeinderat hat sich in seiner letzten Sitzung und auch in der Vergangenheit immer wieder mit dem Thema Windenergie befasst. Einerseits verändern ca. 280 Meter hohe Windräder unser Landschaftsbild ganz erheblich, andererseits sind die Klimaveränderung und die damit einhergehende Energiewende nicht mehr wegzudiskutieren.

Um jedoch eine Umzingelung unserer Marktgemeinde mit Windrädern zu vermeiden legen wir dem Regionalverband nahe, zumindest das Vorranggebiet bei Halbertshofen aufzugeben.

In den Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung sind neben den Gemeinden auch weitere öffentliche Stellen wie z. B. die Bundeswehr oder der Naturschutz eingebunden. Teile der derzeit ausgewiesenen Vorrangflächen überschneiden sich mit der Hubschraubertiefflugzone für die aus Laupheim stammenden Bundeswehrhubschrauber. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Regionalverband über den Verbleib oder die Streichung von verschiedenen Flächen befinden.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben aber auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich zur Gebietskulisse zu äußern und Ihre Einwände und Bedenken vorzubringen.

Damit dieser Entscheidungsprozess möglichst breit aufgestellt ist, bitte ich Sie, sich mit dem Thema Windkraft und Windräder in unserer Marktgemeinde auseinanderzusetzen und eine Stellungnahme in schriftlicher Form (per Post oder per Mail) dem Regionalverband Donau Iller bis spätestens 10. November 2024 zukommen zu lassen.

Detailliert können Sie sich über das Thema über die Internetseite www.rvdi.de/regionalplan/beteiligungsverfahren informieren. Alternativ liegen die Planungsunterlagen aber auch unter anderem an folgenden Stellen aus.

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Regionalverband Donau-Iller Schwambergerstraße 35, 89073 Ulm, 2. Stock

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Regierung von Schwaben Fronhof 10, 86152 Augsburg; Kremerbau, 3. Stock, Zimmer 325

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Landratsamt Günzburg An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg; 2. Stock, Zimmer 2.19,

Jedermann wird Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme im genannten Zeitraum abzugeben. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme bis spätestens 10. November 2024 an den Regionalverband Donau[1]Iller, Schwambergerstraße 35, 89073 Ulm. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bevorzugt digital an beteiligung@rvdi.de oder postalisch an die vorgenannte Anschrift. Auf Doppelzusendungen über mehrere Versandwege bittet der Regionalverband zu verzichten.

Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch. Nicht abgegebene Stellungnahmen bzw. Zurückhaltung werden als Zustimmung in der weiteren Planungsphase gewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Dopfer
Erster Bürgermeister