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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 23/2023
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Marktgemeinderat - Markt Neuburg a.d.Kammel

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung vom Dienstag, 19. September 2023

Bauleitplanung - Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Schlucht – Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses“ in Edelstetten

hier: Behandlung der Stellungnahmen zum Vorentwurf, Billigung des Entwurfs und

Auslegungsbeschluss

Beschluss:

Die einzelnen Beschlüsse zu den Rückmeldungen befinden sich im Sachvortrag.

Der Verfahrensbeschluss wird wie folgt gefasst:

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel billigt den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung „„An der Schlucht – Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses“ in Edelstetten (Stand der Planunterlagen: 19.09.2023). Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „„An der Schlucht – Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses“ in Edelstetten“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Das beauftragte Planungsbüro beteiligt die Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Bauleitplanung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan für den Bereich „An der Schlucht – Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses“ in Edelstetten

hier: Behandlung der Stellungnahmen zum Vorentwurf, Billigung des Entwurfs und Auslegungsbeschluss

Beschluss:

Die einzelnen Beschlüsse befinden sich in der Anlage.

Der Verfahrensbeschluss wird wie folgt gefasst:

Der Marktgemeinderat Neuburg an der Kammel billigt den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Hallenerweiterung“

im OT Edelstetten (Stand der Planunterlagen: 19.09.2023). Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Schlucht – Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Hallenerweiterung“ in Edelstetten“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. Das beauftragte Planungsbüro beteiligt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Bauleitplanung - Bebauungsplan "Solarpark Erisweiler II" mit Flächennutzungsplanänderung

Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse

Beschluss:

a)

Billigungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplans

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel billigt den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Erisweiler II“ (Stand der Planunterlagen 19.09.2023).

b)

Billigungsbeschluss Bebauungsplan

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Erisweiler II“ (Stand der Planunterlagen 19.09.2023).

c)

Auslegungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplans

Der Marktgemeinderat beschließt für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Erisweiler II“ in der Fassung vom 19.09.2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beauftragt.

d)

Auslegungsbeschluss Bebauungsplan

Der Marktgemeinderat beschließt für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Erisweiler II“ in der Fassung vom 19.09.2023 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Beschluss a: 14:1

Beschluss b: 14:1

Beschluss c: 14:1

Beschluss d: 14:1

Antrag auf den Neubau einer KFZ-Werkstatt mit Stellplätzen, Wasch-und Lagerhalle, Schüttgutboxen und eines Hochregallagers auf den Grundstücken Flur Nr. 1627/8, 1627/13,1627/2 und 1627 (Teilfläche) der Gemarkung Neuburg, Bauort: Am Spielbrett 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf den Neubau einer KFZ-Werkstatt mit Stellplätzen, Wasch- und Lagerhalle, Schüttgutboxen und eines Hochregallagers auf den Grundstücken Flur Nr. 1627/8, 1627/13,1627/2 und 1627 (Teilfläche) der Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Außerdem werden für die Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Festsetzungen der Bebauungspläne „Industriegebiet Neuburg-Kammel – 1. Änderung und Erweiterung“ und „Erweiterung Industriegebiet Neuburg-Süd“ hinsichtlich der Firsthöhe der überdachten Schüttgutbox, der Dachneigung von 6°des Satteldachs der KFZ-Werkstatthalle, der Überschreitung der OK Traufe der Werbeanlage auf der Halle und der Errichtung von 9 PKW-Stellplätzen auf der Ostseite der Halle außerhalb anstatt innerhalb der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15:0