hier: Vorstellung der neu kalkulierten Wasserverbrauchsgebühren
Beschluss:
Der Gebührenkalkulation für die Wasserverbrauchsgebühren der selbstständigen Wasserversorgungseinrichtung Edelstetten-Neuburg wird zugestimmt. Die Wasserverbrauchsgebühr erhöht sich von 0,94 Euro/m³ auf 1,17 Euro/m³.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom Markt Neuburg an der Kammel (BGS/WAS) vom 01.01.2024
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom Markt Neuburg an der Kammel (BGS/WAS) vom 13.11.2023 und beauftragt den ersten Bürgermeister die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Entwässerungseinrichtung:
hier: Vorstellung der neu kalkulierten Niederschlags- und Schmutzwassergebühren
Beschluss:
Der Gebührenkalkulation für die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren wird zugestimmt. Die Schmutzwassergebühr erhöht sich zum 01.01.2024 auf 2,27 Euro/m³. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich zum 01.01.2024 auf 0,20 Euro/m².
Abstimmungsergebnis: 15:0
Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung für den Markt Neuburg an der Kammel (BGS/EWS)
Beschluss:
Der Marktgemeinderat genehmigt die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung für den Markt Neuburg an der Kammel (BGS/EWS) vom 13.11.2023 und beauftragt den ersten Bürgermeister die Satzung auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Bauleitplanung - Bebauungsplan "Solarpark Erisweiler I" mit Flächennutzungsplanänderung
Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse
Beschluss:
Billigung Vorentwürfe
a) Änderung des Flächennutzungsplans
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel billigt den Vorentwurf der Änderung
des Flächennutzungsplanes „Solarpark Erisweiler I“ (Stand der Planunterlagen: 07.11.2023).
b) Bebauungsplan
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel billigt den Vorentwurf des Bebauungs-planes „Solarpark Erisweiler I“ (Stand der Planunterlagen: 07.11.2023).
Frühzeitige Beteiligungen
c) Änderung des Flächennutzungsplans
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Erisweiler I“ in der Planfassung vom 07.11.2023 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich wird der Vorentwurf während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Neuburg a. d. Kammel öffentlich ausgelegt. Kling Consult beteiligt während der Veröffentlichungsfrist die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren.
d) Bebauungsplan
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Erisweiler I“ in der Planfassung vom 07.11.2023 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich wird der Vorentwurf während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Neuburg a. d. Kammel öffentlich ausgelegt. Kling Consult beteiligt während der Veröffentlichungsfrist die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren.
Abstimmungsergebnis a): 14:2
Abstimmungsergebnis b): 14:2
Abstimmungsergebnis c): 14:2
Abstimmungsergebnis d): 14:2
Bauleitplanung
hier: Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel"
Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“. Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von 6.462 m². Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1625 Gemarkung Neuburg. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 16:0
Bauleitplanung
hier: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel"
Beschluss:
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel". Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von 6.462 m². Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1625, Gemarkung Neuburg. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 16:0
Antrag auf den Neubau einer Schankhütte auf dem Grundstück Flur Nr. 115/1 der Gemarkung Langenhaslach, Bauort:: Sportplatz Langenhaslach
Beschluss:
Dem Antrag auf den Neubau einer Schankhütte auf dem Grundstück Flur Nr. 115/1 der Gemarkung Langenhaslach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 17:0
Antrag auf den Neubau eines Bungalows in Holzfertigbauweise mit Carport auf einem Teilstück des Grundstücks Flur Nr. 1720 der Gemarkung Neuburg; Bauort: Ersiweiler 1a 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag auf den Neubau eines Bungalows in Holzfertigbauweise mit Carport auf einem Teilstück des Grundstücks Flur Nr. 1720 der Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 17:0
Antrag für den Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 881/2 der Gemarkung Wattenweiler; Bauort: Zum Kraftwerk Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag für den Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 881/2 der Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 17:0
Antrag auf den Neubau eines Wohnmoduls auf einem Teilstück des Grundstücks 813/6 der Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Pia-von-Aretin-Straße 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag auf den Neubau eines Wohnmoduls auf einem Teilstück des Grundstücks 813/6 der Gemarkung Langenhaslach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 16:1