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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 23/2024
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Weitere Informationen des Marktes Neuburg

Bauleitplanung "Solarpark Erisweiler II", Markt Neuburg a. d. Kammel

hier: Behandlung der im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

Beschluss:

Die Beschlüsse sind aus Gründen der Übersichtlichkeit im Sachvortrag enthalten.

Die Sachvorträge finden Sie aufgrund der großen Menge auf unserer Internetseite. Alternativ können die Unterlagen auch im Rathaus zu den Öffnungszeiten jederzeit eingesehen werden.

Bauleitplanung "Solarpark Erisweiler II", Markt Neuburg a. d. Kammel

hier: Verfahrensbeschluss - Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Erisweiler II“ in der Fassung vom 10. April 2024 mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 17. September 2024 mit der Maßgabe als Satzung, dass die beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung und Ausfertigung beauftragt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Antrag auf isolierte Befreiung von den Auflagen des Bebauungsplanes "Neuburg Nordost Änderung" hinsichtlich der Dachform und Dachneigung für den Bau einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur Nr. 810/22 der Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Pfarrer-Herburger-Str. 9 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Auflagen des Bebauungsplanes "Neuburg Nordost - Änderung" hinsichtlich der Dachform und der Dachneigung für den Bau einer Gartenhütte auf dem Grundstück Flur Nr. 810/22 der Gemarkung Edelstetten wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Antrag für den Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flur Nr. 217/1 und 217/2 der Gemarkung Neuburg; Bauort: Vöhlinstraße 12 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag für den Anbau eines Kaltwintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flur Nr. 217/1 und 217/2 der Gemarkung Neuburg und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nördlich des Bahnhofes“ bezüglich der Grundflächenzahl und der Dachform wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Tekturantrag zum genehmigten Bauantrag B-2022-229, Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohnungen und 8 Stellplätzen auf dem Grundstück Flur Nr. 38 Gemarkung Wattenweiler, wegen der Abgeschlossenheitserklärung; Bauort: Dorfstraße 40 Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Tekturantrag zum bereits genehmigten Bauantrag B-2022-229 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes gem. Art. 8 - Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Weg bei der Wallfahrt" Flur Nr. 510/2 Gemarkung Wattenweiler

Beschluss:

Der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Weg bei der Wallfahrt" Flur Nr. 510/2 Gemarkung Wattenweiler mit einer Länge von 0,046 km wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Zweckverband zur Wasserversorgung der Kammelgruppe

hier: Bestellung eines Verbandsrates für den verstorbenen Herrn Hans Stempfle

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestellt als Nachfolger von Herrn Hans Stempfle Herrn Hubert Gaa als neuen Verbandsrat beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Kammelgruppe. Als Vertreter wird Herr Wolfgang Mahler bestellt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dorferneuerung Neuburg a. d. Kammel III

Hier: Beschlussfassung der Entwurfsplanung für die Erneuerung der Bahnhofstraße und den Bereich Hagenmahd

Beschluss:

Beschluss a)

Der Marktgemeinderat nimmt die vorliegenden Planzeichnungen zur Erneuerung der Bahnhofstraße und des Bereiches Hagenmahd im Rahmen der Dorferneuerung Neuburg an der Kammel III vom 10. Juli 2024 zur Kenntnis und genehmigt die Entwurfsplanungen in der vorgelegten Fassung.

Beschluss b)

Der Marktgemeinderat fasst bzgl. der weiteren Punkte folgenden Beschluss.

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Für die Beweissicherung wird/ werden ein Angebot bzw. falls erforderliche mehrere Angebote eingeholt. Die Beauftragung soll – sofern vergaberechtlich möglich – direkt erfolgen.

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Der Markt Neuburg a. d. Kammel trägt das Risiko, dass es nach der Erneuerung der Bahnhofstraße trotz der Optimierung des Untergrundes zu Setzungen kommen kann. Eine zunächst provisorische Fahrbahndecke scheidet für die Marktgemeinde aus. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt gegenüber dem Amt für Ländliche Entwicklung eine entsprechende Erklärung abzugeben.

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Dem Markt Neuburg an der Kammel ist bewusst, dass im Falle einer Umsetzung der Planung für den Kammelnebenarm im Bereich Hagenmahd (Bachzugang) die Unterhalts- und Verkehrssicherungsplicht bei der Marktgemeinde liegt.

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Die in der Planung vorgesehenen Arbeiten am Kammelnebenarm (Bachzugang) im Bereich Hagenmahd sollen in der Ausführungsplanung des ersten Bauabschnittes zunächst nicht ausgeschrieben werden, da in diesem Bereich noch Prüfungen im Rahmen möglicher Hochwassersituationen anstehen.

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Es besteht Einverständnis dass die Bordsteine im Baubereich als Niederbord (Höhe 3 cm) ausgeführt werden.

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Als Gesamtkoordinator wird für die gesamten Baumaßnahmen wird der technische Angestellte der Marktgemeinde Neuburg, Herr Max Schmid eingesetzt. Herr Schmid hat langjährige tiefgehende Erfahrungen im Bereich Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbau.

Abstimmungsergebnis:

Beschluss a) 14:0

Abstimmungsergebnis:

Beschluss b) 14:0