Bauleitplanung
Behandlung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bzgl. des Vorentwurfes für die Änderung des Flächennuzungsplanes für den Bereich "Peter und Paul Nord-West" OT Wattenweiler
Beschluss:
Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorentwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Peter und Paul Nord-West“ im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Redaktioneller Hinweis: Die Abhandlung der Stellungnahmen sowie die zugehörigen Beschlüsse sind aufgrund der großen Datenmenge auf der Internetseite des Marktes Neuburg a. d. Kammel bzw. im Rathaus zu den Öffnungszeiten einsehbar.
Bauleitplaung
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf bezüglich der Änderung des Flächennzungsplanes für den Bereich "Peter und Paul Nord-West" im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktrat den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “Peter und Paul Nord-West“ im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 05.11.2024.
Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Bauleitplanung
Behandlung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bzgl. des Vorentwurfes des Bebauungsplanes "Peter und Paul Nord-West" im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg
Beschluss:
Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorentwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans Peter und Paul Nord-West“ im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Redaktioneller Hinweis: Die Abhandlung der Stellungnahmen sowie die zugehörigen Beschlüsse sind aufgrund der großen Datenmenge auf der Internetseite des Marktes Neuburg a. d. Kammel bzw. im Rathaus zu den Öffnungszeiten einsehbar.
Bauleitplaung
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplans "Peter und Paul Nord-West" im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg
Beschluss:
Unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktrat den Entwurf des Bebauungsplans “Peter und Paul Nord-West“ im Gemeindeteil Wattenweiler, Markt Neuburg bestehend aus Satzung und Planzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 05.11.2024.
Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Bauleitplanung
Behandlung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bzgl. des Bebauungsplanes "Eisberg Süd - 1. Änderung", Markt Neuburg a.d. Kammel mit Verfahrensbeschluss.
Beschluss 1)
Den Beschlussvorschlägen im Sachvortrag stimmt der Marktgemeinderat zu.
Beschluss 2)
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel beschließt den Bebauungsplan „Eisberg Süd - 1. Änderung“ in der Fassung vom 30.07.2024 mit redaktionellen Änderungen vom 05.11.2024 als Satzung.
Abstimmungsergebnis Beschluss 1: 15:0
Abstimmungsergebnis Beschluss 2: 15:0
Redaktioneller Hinweis: Die Abhandlung der Stellungnahmen sowie die zugehörigen Beschlüsse sind aufgrund der großen Datenmenge auf der Internetseite des Marktes Neuburg a. d. Kammel bzw. im Rathaus zu den Öffnungszeiten einsehbar.
Antrag auf die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Schiebetürelementen an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück Flur Nr. 810/3 Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Pfarrer-Herburger-Straße 26 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag auf die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit Schiebetürelementen an ein bestehendes Wohngebäude auf dem Grundstück Flur Nr. 810/3 Gemarkung Langenhaslach und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Neuburg Nordost – Änderung“ 2. Änderung hinsichtlich der Firstrichtung, Dacheindeckung und der Dachneigung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Natur und Umwelt
hier: Antrag auf Fällung der beiden Birken am Kirchplatz in Edelstetten
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt einer Fällung der beiden Birken am Kirchenaufgang in Edelstetten zu. Ersatzweise sind kurzfristig bzw. so bald wie möglich drei neue Winterlinden mit einer Höhe von vier bis fünf Metern und einem Stammumfang von ca. 14 bis 18 cm zu pflanzen. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Bäume incl. Pflanzung einzuholen und den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 9:6
Feuerwehrwesen
hier: Bestätigung des neuen Stellvertretenden Kommandanten der FF Langenhaslach
Beschluss:
Der Marktgemeinderat bestätigt Herrn Dominik Mahler als Zweiten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Langenhaslach und der Voraussetzung dass der erforderliche Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ nachgeholt wird.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Feststellung der Jahresrechnung 2023 gem. Art 102 GO
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2023 des Marktes Neuburg an der Kammel wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO wie in der Anlage ersichtlich festgestellt.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Jahresrechnung 2023;
hier: Entlastung gem. Art. 102 GO
Beschluss:
Der Marktgemeinderat ist mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr 2023 einverstanden. Die Ergebnisse der Jahresrechnung werden gebilligt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen wird verzichtet. Der Verwaltung und dem Bürgermeister wird die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 14:0
Persönlich beteiligt: 1
Bürgermeister Markus Dopfer war an Beratung und Beschlussfassung gem. Art.49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.
Windenergie
Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gem. Art. 18 und 20 des Staatsvertrages Donau-Iller i. V. m. § 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetztes - Beschlussfassung über die Stellungnahme des Marktes Neuburg a. d. Kammel
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von der Stellungnahme im Rahmen der Teilfortschreibung des Kapitels „Windkraft“ des Regionalplans Donau-Iller Kenntnis und genehmigt diese. Die Verwaltung wird beauftragt die Stellungnahme beim Regionalverband Donau-Iller einzureichen.
Abstimmungsergebnis: 12:3