Fahrzeuge sollten während dieser Jahreszeit möglichst nicht im Straßenraum geparkt werden.
Ein effektiver Winterdienst in beide Fahrtrichtungen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge nicht behindert werden.
Damit das Räumfahrzeug seine Aufgaben sicher erfüllen kann, muss eine Durchfahrtbreite von mindestens 3,50 m gewährleistet sein.
Bitte bedenken Sie dass der Straßenraum nicht nur für Winterdienstfahrzeuge passierbar bleiben muss, auch Rettungsfahrzeuge (Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei) müssen das ganze Jahr über ungehindert Straßen passieren können. Die entsprechenden Regelungen sind in der Straßenverkehrsordnung verankert.