Auf Grund der Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der
Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
§ 9a Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Dauerdurchfluss
| bis 16 cbm/h | 48,00 €/Jahr ab 01.01.2024 |
| über 16 cbm/h | 54,00 €/Jahr ab 01.01.2024 |
Bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchflussbeträgt die
Grundgebühr
| bis 10 cbm/h | 48,00 €/Jahr ab 01.01.2024 |
| über 10 cbm/h | 54,00 €/Jahr ab 01.01.2024 |
§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die Gebühr beträgt 0,91 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.