Vollzug des Baugesetzbuches; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Unterrichtung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes
und zum Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Errichtung eines Lebensmitteleinzelhandelsstandortes
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg a. d. Kammel hat in öffentlicher Sitzung vom 07. November 2023 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ und den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel"
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“. Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von 6.462 m². Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1625 Gemarkung Neuburg. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Vorgesehen ist die Darstellung einer Sonderbaufläche zur Ansiedlung eines Einzelhandelsstandortes.
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel"
Der Marktgemeinderat des Marktes Neuburg an der Kammel beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel". Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Übersichtslageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von 6.462 m². Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet vollständig das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1625, Gemarkung Neuburg. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung erstellt. Vorgesehen ist die Ansiedlung eines Einzelhandelsstandortes.
Redaktioneller Hinweis:
Das Plangebiet für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a. d. Kammel“ ist identisch und aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.
Neuburg, den 27.11.2023