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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Bebauungsplan Solarpark Erisweiler I

Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung eines Bebauungsplanes

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Neuburg a. d. Kammel hat am 4. Juli 2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Erisweiler I“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 8. September 2023 bekanntgemacht. Entgegen der Darstellung, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, wird der gegenständliche Bebauungsplan als Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Die Bekanntmachung wird vorliegend wiederholt.

Das Plangebiet liegt im südlichen Gemeindegebiet des Marktes Neuburg a. d. Kammel, nordwestlich des zum Markt gehörenden Weilers „Erisweiler“. Die Planung umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 542 und 542/1, jeweils Gemarkung Neuburg a. d. Kammel. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 15,2 ha. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein benachteiligtes Gebiet nach EEG23 § 3 Nr. 7 a) und b) und somit um eine förderfähige Fläche im Sinne des EEG.

Mit dem Bebauungsplan werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 7. November 2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Erisweiler I“ in der Fassung vom 7. November 2023 gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans „Solarpark Erisweiler I“ in der Fassung vom 7. November 2023, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Begründung (Teil C) und Umweltbericht (Teil D) werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

vom 11. Dezember 2023 bis einschließlich 15. Januar 2024

im Internet unter https://www.neuburg-ka.de/Bebauungsplaene-in-Aufstellung.n99.html veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus des Marktes Neuburg a. d. Kammel, Bergstr. 2, 86476 Neuburg a. d. Kammel zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (info@neuburg-ka.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf Bebauungsplan „Solarpark Erisweiler I“.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 —  (Siegel)

Neuburg a. d. Kammel, den 27.11.2023

Erster Bürgermeister