Fahrzeuge sollten während dieser Jahreszeit möglichst nicht im Straßenraum geparkt werden.
Ein effektiver Winterdienst in beide Fahrtrichtungen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Winterdienstfahrzeuge durch parkende Fahrzeuge nicht behindert werden.
Damit das Räumfahrzeug seine Aufgaben sicher erfüllen kann, muss eine Durchfahrtbreite von mindestens 3,50 m gewährleistet sein.