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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gutachterausschuss des Landkreises Günzburg hat zum Stichtag 1. Januar 2024 die Bodenrichtwerte ermittelt.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse (BayGaV) vom 5. April 2005 ist die Bodenrichtwertliste einen Monat lang in der Gemeinde öffentlich auszulegen.

Die Bodenrichtwerte für die Marktgemeinde Neuburg a.d. Kammel und deren Ortssteile liegen in der Zeit vom

Montag, 16. Dezember 2024 bis Freitag, 24. Januar 2025

im Rathaus des Marktes Neuburg, Bergstr. 2 86476 Neuburg a.d.Kammel, Zi.-Nr. 001 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Darüber hinaus kann außerhalb dieser Zeit gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Günzburg, Krankenhausstraße 36, 89312 Günzburg, Zi.-Nr. 102 Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Der Nachdruck sowie die Weitergabe von Daten – auch auszugsweise – ist der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Günzburg vorbehalten.

Markus Dopfer, Erster Bürgermeister