Bauleitplanung Nachbargemeinden
hier: Markt Münsterhausen- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße" im Ortsteil Münsterhausen“ und Änderung Flächennutzungsplan für diesen Bereich
Beteiligung der Marktgemeinde Neuburg als Träger öffentlicher Belange
Beschluss:
Gegen den Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich bestehen seitens der Marktgemeinde Neuburg keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0
Bauleitplanung
hier: Aufstellung des Bebauungsplanes 3. Änderung des Bebauungsplans "Nördlich des Bahnhofs" Markt Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Der Marktrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes 3. Änderung des Bebauungsplans “Nördlich des Bahnhofs" Markt Neuburg an der Kammel
Innerhalb des Plangebiets sind folgende Arten der baulichen Nutzung vorgesehen:
Art der baulichen Nutzung - Gewerbegebiet (GE)
Die in dem Ausgangsbebauungsplan “Nördlich des Bahnhofs“ festgesetzten Nutzungsarten werden in der 3. Änderung des Bebauungsplans “Nördlich des Bahnhofs" Markt Neuburg an der Kammel übernommen.
Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans
Im Geltungsbereich des Plangebietes befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Neuburg):
Die Grundstücke bei dem Bebauungsplan 3. Änderung des Bebauungsplans “Nördlich des Bahnhofs" Markt Neuburg an der Kammel ergeben sich aus dem Planungsumgriff, der aus dem abgedruckten Luftbild und Flurkarte mit Plangebiet zu entnehmen ist.
Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glogger, Balzhausen beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB über den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 15:0
Bauleitplanung
hier: Vorentwurf des Bebauungsplans 3. Änderung des Bebauungsplans "Nördlich des Bahnhofs" Markt Neuburg a.d. Kammel - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktrat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans 3. Änderung des Bebauungsplans “Nördlich des Bahnhofs" Markt Neuburg an der Kammel bestehend aus Satzung und Planzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 03.12.2024.
Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 16:0
Bauvoranfrage für den Neubau eines Schnellrestaurants im neuen Gewerbegebiet auf dem Grundstück Flur Nr. 1625/7 der Gemarkung Neuburg; Bauort: Gewerbestraße 86476 Neuburg a..d Kammel
Beschluss:
Aufgrund der Erschließung der Grundstücke und der damit einhergehenden Grundstücksaufteilung im betreffenden Bereich ist die Errichtung eines Schnellrestaurants auf einer Fläche von 300 – 400 m² kontraproduktiv. Sollte sich an anderer Stelle eine geeignete Stelle finden, ist der Marktgemeinderat bereit über das Vorhaben nochmals zu beraten. Ein Teilerwerb des Grundstückes Flur Nr. 1625/7 der Gemarkung Neuburg scheidet aus den besagten Gründen aus.
Abstimmungsergebnis: 16:0
Zweckverband zur Wasserversorgung der Kammelgruppe
hier: Bestellung eines Verbandsrates für den ausgeschiedenen Herrn Stefan Zimmer
Beschluss:
Der Marktgemeinderat bestellt als Nachfolger von Herrn Stefan Zimmer Herrn Marktgemeinderat Max Hildebrand als neuen Verbandsrat beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Kammelgruppe. Als Vertreter für Herrn Hildebrand wird Herr Erich Schuster bestellt.
| Abstimmungsergebnis: | 15:0 |
| Persönlich beteiligt: | 1 |
MGR Hildebrand war ein Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.