Am 15. Februar 2024 sind folgende Steuern, Gebühren und Beiträge zur Zahlung fällig:
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
In den Fällen, in denen uns eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden die entsprechenden Beträge durch die Marktkasse abgebucht. Alle anderen Abgabeschuldner bitten wir die fälligen Beträge unter Angabe der Finanzdresse (FAD) auf eines der Konten der Marktgemeinde zu überweisen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Zahlungsrückstände angemahnt und sowohl Mahngebühren als auch Säumniszuschläge berechnet werden.
86476 Neuburg/Ka.