Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ergänzend zu den bisherigen Informationen und aufgrund von verschiedenen Nachfragen zu den anstehenden Beitrags- und Gebührenkalkulationen teile ich Ihnen mit, dass die notwendige Geschossflächenermittlung durch das Personal des beauftragten Büros kdb-Peter in aller Regel auf den Grundstücken von außen stattfindet.
Gebäude müssen nur in wenigen Ausnahmefälle betreten werden. Dies ist z. B. bei einem Teilausbau des Dachgeschosses notwendig.
Ein Zusammenhang mit den Daten, die Sie im Rahmen der Grundsteuerreform an das Finanzamt gemeldet haben besteht nicht. Die Berechnungsgrundlagen sind hier unterschiedlich. Für die Grundsteuer sind die tatsächlichen Wohnflächen ausschlaggebend, während für die Beitragsberechnung der Gemeinde lt. Satzung die Gebäudeaußenmaße (sprich die tatsächlichen insgesamten Geschossflächen) die Grundlage bilden.
Letztlich geht es bei den Ermittlungen um eine für alle Bürgerinnen und Bürger möglichst genaue und gerechte Kalkulationsbasis für künftige Herstellungsbeiträge, die im Rahmen von der Schaffung von neuem Wohnraum anfallen.
Zögern Sie nicht bei Fragen oder Unsicherheiten auf uns zuzukommen.
Unser Kämmerer Herr Schließler steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.