Am 15. März 2024 ist die Hundesteuer zur Zahlung fällig:
In den Fällen, in denen uns eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden die entsprechenden Beträge durch die Marktkasse abgebucht. Alle anderen Abgabeschuldner bitten wir die fälligen Beträge unter Angabe der Finanzdresse (FAD) auf eines der Konten der Marktgemeinde zu überweisen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Zahlungsrückstände angemahnt und sowohl Mahngebühren als auch Säumniszuschläge berechnet werden.