Bauvoranfrage zur Errichtung eines Vierfamilienhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 342 der Gemarkung Langenhaslach, Bauort Riedstraße
Beschluss:
Der Marktgemeinderat kann sich eine Bebauung des Grundstückes Flur Nr. 342 der Gemarkung Langenhaslach mit einem Mehrparteienhaus bis max. vier Wohneinheiten vorstellen.
Sollte ein Bauleitplanverfahren notwendig werden sind diese Kosten vom Vorhabensträger zu übernehmen. Eine entsprechende Vereinbarung diesbezüglich und auch hinsichtlich der Erschließung über den angrenzenden Wirtschaftsweg ist herbeizuführen.
Auf die zwingende Einhaltung der Stellplatzsatzung wird verwiesen.
Unter Berücksichtigung dieser Punkte kann das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben grundsätzlich in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis: 16:0
Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 199/4 der Gemarkung Langenhaslach
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt vom Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren – Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage – auf der Flur Nr. 199/4 der Gemarkung Langenhaslach Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 16:0
Antrag auf den Abriss des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Flur Nr. 80 der Gemarkung Edelstetten und dem Neubau eines Lagers für eine Gastronomie mit Einliegerwohnung und Garage; Bauort: Westernachstr. 2 Edelstetten 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag auf den Abriss des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Flur Nr. 80 der Gemarkung Edelstetten und dem Neubau eines Lagers für eine Gastronomie mit Einliegerwohnung und Garage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 16:0
Antrag für die Errichtung von einer doppelseitigen beleuchteten Werbeanlage freistehend auf dem Grundstück Flur Nr. 840/0 der Gemarkung Wattenweiler, Bauort: Am Gansreis 2 Wattenweiler 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag für die Errichtung einer doppelseitigen beleuchteten Werbeanlage freistehend auf dem Grundstück Flur Nr. 840/0 der Gemarkung Wattenweiler wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da aus Sicht des Marktes Neuburg eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit für den fließenden Verkehr auf der Bundesstraße B16 besteht.
Abstimmungsergebnis: 17:0
Antrag für eine Nutzungsänderung im Pfarrhof Langenhaslach von Chorräumen in eine Wohnung auf dem Grundstück Flur Nr. 2/0 Gemarkung Langenhaslach; Bauort: St.-Martin-Platz 1 Langenhaslach 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag für eine Nutzungsänderung im Pfarrhof Langenhaslach von Chorräumen in eine Wohnung auf dem Grundstück Flur Nr. 2/0 Gemarkung Langenhaslach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 17:0
Antrag auf den Neubau eines EDEKA-Marktes mit Backshop, Parkplatzanlage und Werbeanlagen auf dem Grundstück Flur Nr. 1625 der Gemarkung Neuburg; Bauort: Gewerbestr. 86476 Neuburg a.d. Kammel
Beschluss:
Dem Antrag auf den Neubau eines EDEKA-Marktes mit Backshop, Parkplatzanlage und Werbeanlagen auf dem Grundstück Flur Nr. 1625 der Gemarkung Neuburg kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Für den § 5.2.3., § 5.4.1. und § 5.4.2. vom Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel Markt Neuburg a.d. Kammel“ wird jeweils die Befreiung erteilt.
Von dem § 4 Abs. 6 und § 6 Abs. 1 der Stellplatzsatzung wird jeweils eine Ausnahme erteilt.
Abstimmungsergebnis: 17:0
Kindertagesbetreuung im Markt Neuburg a. d. Kammel
hier: Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren zum 01.09.2025
Beschluss:
Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag des Kita-Zentrums St. Simpert und empfiehlt demnach eine Erhöhung der Gebührensätze ab dem 01. September 2025 wie folgt.
Grundbeitrag Regelkind (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung)
| Buchungskategorie | Beitrag ab 01.09.2025 |
| 3 bis 4 Std. | 110,00 € |
| 4 bis 5 Std. | 126,00 € |
| 5 bis 6 Std. | 142,00 € |
| 6 bis 7 Std. | 158,00 € |
| 7 bis 8 Std. | 173,00 € |
| Krippenbeitrag (für Kinder in der Krippe) | |
| Buchungskategorie | Beitrag ab 01.09.2025 |
| 2 bis 3 Std. | 105,00 € |
| 3 bis 4 Std. | 126,00 € |
| 4 bis 5 Std. | 147,00 € |
| 5 bis 6 Std. | 168,00 € |
| 6 bis 7 Std. | 189,00 € |
| 7 bis 8 Std. | 210,00 € |
Der Marktgemeinderat weist im Interesse der Eltern auf weniger Schließtage und auf mehr Flexibilität bei den Betreuungszeiten (insbesondere am Morgen und auf ein ausgedehnteres Betreuungsangebot am Nachmittag) hin.
Abstimmungsergebnis: 17:0