Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Günztalgruppe, Landkreis Günzburg
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 16 der Verbandssatzung und der Art.40 Abs.1 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der in der Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 167.292 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 16.922 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht
vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
( 1 ) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.
( 2 ) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1.01.2023 in Kraft. Der Haushaltsplan liegt gemäß (Art.65 Abs.3 GO) eine Woche öffentlich auf.
Wattenweiler, den 18.März 2023
Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe
1. Verbandsvorsitzender Anton Böller