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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Günztalgruppe, Landkreis Günzburg

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 16 der Verbandssatzung und der Art.40 Abs.1 und 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der in der Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 167.292 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  16.922 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht

vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

( 1 ) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.

( 2 ) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1.01.2023 in Kraft. Der Haushaltsplan liegt gemäß (Art.65 Abs.3 GO) eine Woche öffentlich auf.

Wattenweiler, den 18.März 2023

Zweckverband zur Wasserversorgung der Günztalgruppe

1. Verbandsvorsitzender Anton Böller