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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 6/2025
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Weitere Informationen des Marktes Neuburg

Bauleitplanung

Behandlung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB bzgl. des Vorentwurfes für die Änderung des Bebauungsplans "Nördlich des Bahnhofs - 3. Änderung" Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Zu den jeweiligen Einwendungen und Stellungnahmen zum Vorentwurf aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird die Abwägung nach dem Vorschlag der Sachdarstellung (s. beigefügte Abhandlung der Einwände, Hinweise und Anregungen) vorgenommen. Die Ergebnisse sind entsprechend den Beschlüssen in die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans “Nördlich des Bahnhofs – 3. Änderung“, Markt Neuburg einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis: 13:0

Redaktioneller Hinweis: Die Unterlagen zur Abwägung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens incl. der gefassten einzelnen Beschlüsse zu den jeweiligen Stellungnahmen können zu den Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden. Aufgrund des Umfangs werden die Unterlagen im Amtsblatt nicht abgedruckt.

Bauleitplaung

hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss für denVorentwurf bezüglich der Änderung des Bebauungsplanes "Nördlich des Bahnhofs - 3. Änderung" Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Unter Berücksichtigung der Beschlüsse aus der Abwägung, aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 sowie aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen, billigt der Marktrat den Entwurf des Bebauungsplans “Nördlich des Bahnhofs – 3. Änderung“ Markt Neuburg bestehend aus Satzung und Planzeichnung sowie Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 11.03.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Glogger die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 13:0

Bauleitplanung Nachbargemeinden

hier: Aufstellung des Bebauungsplanes "Kiesabbau Eiermähder" Markt Münsterhausen und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eiermähder

Beteiligung der Marktgemeinde Neuburg als Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Gegenüber der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kiesabbau Eiermähder“ Markt Münsterhausen und der Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Münsterhausen bestehen seitens der Marktgemeinde Neuburg keine Einwände.

Abstimmungsergebnis: 13:0

Bauleitplanung Nachbargemeinden

hier: Markt Münsterhausen- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße" im Ortsteil Münsterhausen“ und Änderung Flächennutzungsplan für diesen Bereich

Beteiligung der Marktgemeinde Neuburg als Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Gegen den Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel an der Edelstetter Straße“ und der Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich bestehen seitens der Marktgemeinde Neuburg keine Einwände.

Abstimmungsergebnis: 13:0

Antrag auf den Bau eines Gebäudes für eine Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Flur Nr. 705/1 der Gemarkung Langenhaslach, Bauort: Kirchsteigstraße Langenhaslach 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf den Bau eines Gebäudes für eine Hackschnitzelheizung auf dem Grundstück Flur Nr. 705/1 der Gemarkung Langenhaslach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Persönlich beteiligt: 1

MGR Jekle hat an Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO nicht teilgenommen.

Bau eines Edeka-Marktes - hier: Antrag auf eine Abstandsflächenübernahme und einer Abstandsübernahme durch das Grundstück Flur Nr. 1625/4 der Gemarkung Neuburg, Bauort: Gewerbegebiet

Beschluss:

Dem Antrag auf eine Abstandsflächenübernahme von 1,485 m x 68,91 m und einer Abstandsübernahme von 0,985 m x 68,91 m durch das Grundstück Flur Nr. 1625/4 der Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 13:0

Feuerwehrwesen

hier: Bestätigung der gewählten Kommandanten der FF Edelstetten

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestätigt Herrn Benjamin Leopold als Ersten Kommandanten, Herrn Martin Reinhart als Stellvertretenden Kommandanten und Herrn Manuel Lang als Zweiten Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edelstetten.

Die noch erforderlichen Lehrgänge sind von den beiden Stellvertretern nachzuholen.

Abstimmungsergebnis: 13:0