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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 7/2024
Weitere Informationen des Marktes Neuburg
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Weitere Informationen des Marktes Neuburg

Bauleitplanung

Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich “Peter und Paul Nord-West“, Wattenweiler, Markt Neuburg a. d, Kammel - Aufstellungsbeschluss

hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Peter und Paul Nord-West“ in Wattenweiler, Markt Neuburg als Allgemeines Wohngebiet und in einem kleineren Teilbereich als Mischgebiet im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “Peter und Paul Nord-West“ in Wattenweiler, Markt Neuburg ortsüblich bekannt zu machen.

Grundstücke im Bereich der Einbeziehungssatzung

Im Geltungsbereich des Planbereichs befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Wattenweiler):

teilweise

Fl.-Nr. 898

Plangrundstück

teilweise:

Fl. Nr. 911 (Ellzeer Straße)

Fl. Nrn. 143;144 (Erschließungsweg = Teil der Ellzeer Straße)

Abstimmungsergebnis: 15:0

Bauleitplanung

Aufstellung des Bebauungsplans “Peter und Paul Nord-West“ in Wattenweiler, Markt Neuburg nach dem Baugesetzbuches (BauGB) im Regelverfahren nach § 2 BauGB

Beschluss:

Der Marktrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans “Peter und Paul Nord-West“ in Wattenweiler, Markt Neuburg als Allgemeines Wohngebiet und in einem kleineren Teilbereich als Mischgebiet im Regelverfahren nach § 2 BauGB Baugesetzbuches.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans “Peter und Paul Nord-West“ in Wattenweiler, Markt Neuburg ortsüblich bekannt zu machen.

Grundstücke im Bereich der Einbeziehungssatzung

Im Geltungsbereich des Planbereichs befinden sich folgende Grundstücke (Gemarkung Wattenweiler):

teilweise

Fl.-Nr. 898

Plangrundstück

teilweise:

Fl. Nr. 911 (Ellzeer Straße)

Fl. Nrn. 143;144 (Erschließungsweg = Teil der Ellzeer Straße)

Abstimmungsergebnis: 15:0

Antrag auf einen Anbau an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Flur Nr. 9/3 der Gemarkung Langenhaslach; Bauort: Schulgasse 2 Langenhaslach 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf einen Anbau an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Flur Nr. 9/3 der Gemarkung Langenhaslach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Antrag auf Nutzungsänderung einer Gewerbefläche (Arztpraxis) zu einer Wohnfläche in einem bestehenden Einfamilienhaus auf dem Grundstück Flur Nr. 99 der Gemarkung Neuburg, Bauort: Bergstr. 14 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Gewerbefläche (Arztpraxis) zu einer Wohnfläche in einem bestehenden Einfamilienhaus auf dem Grundstück Flur Nr. 99 der Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Antrag für den Umbau eines bestehenden Gebäudes zu einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur Nr. 102/0 Gemarkung Langenhaslach, Bauort: An der Kohlstatt 17 Langenhaslach 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag für den Umbau eines bestehenden Gebäudes zu einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flur Nr. 102/0 Gemarkung Langenhaslach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Persönlich beteiligt: 1

MGR Hösle war an Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.

Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau einer Produktionshalle für Holzbaukonstruktionen auf dem Grundstück Flur Nr. 1627/4 Gemarkung Neuburg, Bauort: Nähe Josef-Weilbach-Str. 86476 Neuburg a.d. Kammel

Beschluss:

Dem Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren für den Neubau einer Produktionshalle für Holzbaukonstruktionen auf dem Grundstück Flur Nr. 1627/4 Gemarkung Neuburg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das erforderliche Schallschutzgutachten ist nachzureichen.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Feuerwehrwesen

hier: Bestätigung des neu gewählten Zweiten stellvertretenden Kommandanten der FF Edelstetten

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestätigt Herrn Martin Reinhart als Zweiten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Edelstetten.

Der erforderliche Lehrgang „Leiter eine Feuerwehr“ soll zum nächst möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes gem. Art. 8 - Absicht der Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Weg bei der Wallfahrt" Flur Nr. 510/2 Gemarkung Wattenweiler

Beschluss:

Die Marktgemeinde Neuburg a. d. Kammel hat die Absicht, den öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg bei der Wallfahrt“ mit der Flur Nr. 510/2 Gemarkung Wattenweiler mit einer Länge von 0,046 km einzuziehen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: 14:0

Persönlich beteiligt: 1

MGR Stadtler war an Beratung und Beschlussfassung gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO ausgeschlossen.

Straßen- und Wegenetz

Sanierung der Ortsverbindungsstraße Edelstetten-Marbach

hier: Besprechung und Genehmigung der Ausschreibung

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Sanierung der Ortsverbindungsstraße Edelstetten-Marbach zu. Ausgeschrieben werden soll die aus heutiger Sicht langlebigere Variante mit der Aufbringung einer Binderschicht und einer darüberliegenden neuen Deckschicht.

Bezüglich der Amphibienrinnen wird Herr Mimler beauftragt die zulässige wirtschaftlichere Variante in die Ausschreibung aufzunehmen insbesondere soll ein Rinnensystem der Firma Rinninger oder vergleichbar in Betracht gezogen werden.

Abstimmungsergebnis: 15:0