Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Bebauungsplanes
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Neuburg a. d. Kammel hat am 4. Juli 2023 be-
schlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Erisweiler II“ auf-
zustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).
Das Plangebiet liegt im südlichen Gemeindegebiet des Mark-
tes Neuburg a. d. Kammel, westlich des zum Markt gehören-
544
den Weilers „Erisweiler“. Die Planung umfasst die Grundstü-
1729
cke mit den Flurnummern 544 (Teilfläche), 1727 und 1729
1727
(Teilfläche), jeweils Gemarkung Neuburg a. d. Kammel. Das
Plangebiet (ohne externe Ausgleichsfläche) hat eine Größe
von ca. 13 ha und ist in zwei Teilflächen aufgeteilt. Bei dem
Plangebiet handelt es sich um ein benachteiligtes Gebiet nach
EEG23 § 3 Nr. 7 a) und b) und somit um eine förderfähige
Fläche im Sinne des EEG.
Mit dem Bebauungsplan werden auf Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovolta-
ikanlage geschaffen.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 10. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark
Erisweiler II“ in der Fassung vom 10. April 2024 gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Erisweiler II“ in der
Fassung vom 10. April 2024, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Be-
gründung (Teil C) und Umweltbericht (Teil D) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom
29. April 2024 bis einschließlich 3. Juni 2024
im Internet unter https://www.neuburg-ka.de/Bebauungsplaene-in-Aufstellung.n99.html veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im
Rathaus des Marktes Neuburg a. d. Kammel, Bergstr. 2, 86476 Neuburg a. d. Kammel zu den Öffnungszei-
ten öffentlich aus.
Montag 08:00 Uhr – 12:15 Uhr ---
Dienstag 08:00 Uhr – 12:15 Uhr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:15 Uhr ---
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:15 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr ---
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Un-
terlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der
Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (info@neuburg-ka.de) zu über-
mitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf Bebauungsplan „Solarpark Erisweiler II“.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift ab-
gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
5766_BBP_Entwurf_Bekanntmachung
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Arten der vorhandenen Verfasser Themen
Informationen
Umweltbericht Kling Consult GmbH, Krumbach Mensch; Tiere, Pflanzen und biologi-
vom 10. April 2024 sche Vielfalt; Boden; Wasser; Klima
und Luft; Orts- und Landschaftsbild;
Sach- und Kulturgüter
saP Dr. Andreas Schuler Büro für Land- Naturschutzfachliche Angaben zur
schaftsplanung und Artenschutz, artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Neu-Ulm vom 08.09.2023, ergänzt bezüglich der Verbotstatbestände
01.03.2024 nach § 44 BNatSchG für den Bebau-
ungsplan „Solarpark Erisweiler II“
Gemeinde Neuburg a. d. Kammel
Blendgutachten 8.2 Obst & Hamm GmbH, Hamburg Einfluss der Solaranlage auf die Um-
vom 30.08.2023 gebung durch Reflexionen im Rah-
men des allgemeinen Genehmi-
gungsprozesses und für die öffentli-
che Auslegung und Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange nach § 3
und § 4 BauGB
Stellungnahmen der Be- Amt f. Ernährung, Landwirtschaft Auswirkungen auf Waldfunktionen,
hörden und sonstigen und Forsten, Schreiben vom 14. Baumwurf,
Träger öffentlicher Be- Nov. 2023
lange
Landratsamt Günzburg, Schreiben Flächeninanspruchnahme, Natur-
vom 22. Feb. 2024 schutz, Landschaftsbild, Standort-
konzept, Einsehbarkeit, Einbindung
in Natur und Landschaft, Monitoring,
spezielle artenschutzrechtliche Prü-
fung, Eingriffs- und Ausgleichsflä-
chenbilanzierung, Immissionsschutz,
abwehrender Brandschutz, Wasser-
recht, Bodenschutz
Landratsamt Günzburg-Gesund- Wasserrecht, Bodenschutz, Anforde-
heitsamt, Schreiben vom 20. Okt. rungen an gesunde Wohn- und Ar-
2023 beitsverhältnisse, ordnungsgemäße
Abwasser- und Abfallentsorgung,
Verhinderung der Gefährdung der
menschlichen Gesundheit in Bezug
auf Schutzgut Boden, Grundwasser-
schutz, Immissionen auf Schutzgut
Mensch,
Regionalverband Donau-Iller, Trassenverlauf Ortsumfahrung Wat-
Schreiben vom 15. Nov. 2023 tenweiler/Höselhurst (B16)
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e
(DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen
Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das eben-
falls öffentlich ausliegt.
………………………………………………. ………………………………………….. (Siegel)
Neuburg a. d. Kammel, den 16.04.2024 Erster Bürgermeister
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