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Amtsblatt Markt Neuburg a d Kammel
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Bebauungsplanes

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Neuburg a. d. Kammel hat am 4. Juli 2023 be-

schlossen, den Bebauungsplan „Solarpark Erisweiler II“ auf-

zustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB).

Das Plangebiet liegt im südlichen Gemeindegebiet des Mark-

tes Neuburg a. d. Kammel, westlich des zum Markt gehören-

544

den Weilers „Erisweiler“. Die Planung umfasst die Grundstü-

1729

cke mit den Flurnummern 544 (Teilfläche), 1727 und 1729

1727

(Teilfläche), jeweils Gemarkung Neuburg a. d. Kammel. Das

Plangebiet (ohne externe Ausgleichsfläche) hat eine Größe

von ca. 13 ha und ist in zwei Teilflächen aufgeteilt. Bei dem

Plangebiet handelt es sich um ein benachteiligtes Gebiet nach

EEG23 § 3 Nr. 7 a) und b) und somit um eine förderfähige

Fläche im Sinne des EEG.

Mit dem Bebauungsplan werden auf Ebene der verbindlichen

Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovolta-

ikanlage geschaffen.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 10. April 2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark

Erisweiler II“ in der Fassung vom 10. April 2024 gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Erisweiler II“ in der

Fassung vom 10. April 2024, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), Be-

gründung (Teil C) und Umweltbericht (Teil D) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom

29. April 2024 bis einschließlich 3. Juni 2024

im Internet unter https://www.neuburg-ka.de/Bebauungsplaene-in-Aufstellung.n99.html veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im

Rathaus des Marktes Neuburg a. d. Kammel, Bergstr. 2, 86476 Neuburg a. d. Kammel zu den Öffnungszei-

ten öffentlich aus.

Montag 08:00 Uhr – 12:15 Uhr ---

Dienstag 08:00 Uhr – 12:15 Uhr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 Uhr – 12:15 Uhr ---

Donnerstag 08:00 Uhr – 12:15 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr ---

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Un-

terlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der

Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (info@neuburg-ka.de) zu über-

mitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf Bebauungsplan „Solarpark Erisweiler II“.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift ab-

gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über

den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte

kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

5766_BBP_Entwurf_Bekanntmachung

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Arten der vorhandenen Verfasser Themen

Informationen

Umweltbericht Kling Consult GmbH, Krumbach Mensch; Tiere, Pflanzen und biologi-

vom 10. April 2024 sche Vielfalt; Boden; Wasser; Klima

und Luft; Orts- und Landschaftsbild;

Sach- und Kulturgüter

saP Dr. Andreas Schuler Büro für Land- Naturschutzfachliche Angaben zur

schaftsplanung und Artenschutz, artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

Neu-Ulm vom 08.09.2023, ergänzt bezüglich der Verbotstatbestände

01.03.2024 nach § 44 BNatSchG für den Bebau-

ungsplan „Solarpark Erisweiler II“

Gemeinde Neuburg a. d. Kammel

Blendgutachten 8.2 Obst & Hamm GmbH, Hamburg Einfluss der Solaranlage auf die Um-

vom 30.08.2023 gebung durch Reflexionen im Rah-

men des allgemeinen Genehmi-

gungsprozesses und für die öffentli-

che Auslegung und Beteiligung der

Träger öffentlicher Belange nach § 3

und § 4 BauGB

Stellungnahmen der Be- Amt f. Ernährung, Landwirtschaft Auswirkungen auf Waldfunktionen,

hörden und sonstigen und Forsten, Schreiben vom 14. Baumwurf,

Träger öffentlicher Be- Nov. 2023

lange

Landratsamt Günzburg, Schreiben Flächeninanspruchnahme, Natur-

vom 22. Feb. 2024 schutz, Landschaftsbild, Standort-

konzept, Einsehbarkeit, Einbindung

in Natur und Landschaft, Monitoring,

spezielle artenschutzrechtliche Prü-

fung, Eingriffs- und Ausgleichsflä-

chenbilanzierung, Immissionsschutz,

abwehrender Brandschutz, Wasser-

recht, Bodenschutz

Landratsamt Günzburg-Gesund- Wasserrecht, Bodenschutz, Anforde-

heitsamt, Schreiben vom 20. Okt. rungen an gesunde Wohn- und Ar-

2023 beitsverhältnisse, ordnungsgemäße

Abwasser- und Abfallentsorgung,

Verhinderung der Gefährdung der

menschlichen Gesundheit in Bezug

auf Schutzgut Boden, Grundwasser-

schutz, Immissionen auf Schutzgut

Mensch,

Regionalverband Donau-Iller, Trassenverlauf Ortsumfahrung Wat-

Schreiben vom 15. Nov. 2023 tenweiler/Höselhurst (B16)

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e

(DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen

Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das eben-

falls öffentlich ausliegt.

………………………………………………. ………………………………………….. (Siegel)

Neuburg a. d. Kammel, den 16.04.2024 Erster Bürgermeister

5766_BBP_Entwurf_Bekanntmachung

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