Wir weisen alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie die Anliegerinnen und Anlieger darauf hin, dass gemäß den geltenden Bestimmungen die Reinigung der Gehwege, Straßenränder und sonstigen angrenzenden Flächen regelmäßig durchzuführen ist.
In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass öffentliche Verkehrsflächen teilweise nicht ausreichend gekehrt werden und auf Gehwegen, Bordsteinen sowie entlang von Grundstücksgrenzen teils ein erheblicher Bewuchs mit Unkraut vorhanden ist. Dies beeinträchtigt nicht nur das Ortsbild, sondern kann auch die Verkehrssicherheit und den Abfluss von Niederschlagswasser einschränken.
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Verpflichtung zur regelmäßigen Reinigung und Pflege der an ihr Grundstück angrenzenden Flächen nachzukommen. Hierzu gehört insbesondere das Entfernen von Unkraut, Grasbewuchs und sonstigen Verunreinigungen sowie das regelmäßige Kehren der Gehwege und Straßenränder.
Achtung: Wir bitten auch an Straßen ohne Gehweg auf saubere Straßenverhältnisse zu achten.
Mit einer sorgfältigen Grundstücks- und Straßenpflege leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem sauberen, gepflegten und lebenswerten Ortsbild unserer Marktgemeinde.
Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich.